Spritpreisnovelle: AK gegen Befristung

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Am Mittwoch (1. Juli) tritt eine neue Spritpreisverordnung in Kraft, die es den Tankstellen nicht mehr erlaubt, mehrmals am Tag die Preise zu erhöhen. Gesenkt werden darf auch untertags öfter. Ziel der Novelle ist es, für den Konsumenten die Übersichtlichkeit der Preissituation zu erhöhen.

Die Preisauszeichnung bei den Treibstoffen sollte grundsätzlich täglich zum ersten Betriebsbeginn erfolgen. Laut Begutachtungsentwurf darf bei einer rund um die Uhr geöffneten Tankstelle die Preiserhöhung nur einmal am Tag um 00.00 Uhr und daraufhin frühestens 24 Stunden später erfolgen. Zuwiderhandelnden drohen Strafen von mehr als 2.000 Euro.

Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (V) will auf Anraten der Wettbewerbskommission die Verordnung befristen - ein Vorhaben, das die Arbeiterkammer (AK) kritisiert: "Eine Befristung, wie in dem Gutachten der Wettbewerbskommission vorgeschlagen, schadet der Preistransparenz." Der ÖAMTC wiederum regt an, die Verordnung nach einem Jahr von einer neutralen Institution evaluieren zu lassen.

Die Vorarlberger Landesregierung wiederum hat mit Mitterlehner Gespräche aufgenommen, um die Möglichkeiten gegen die höheren Spritpreise im westlichsten Bundesland zu diskutieren. Weil die Raffinerien alle im Osten stehen, sind in Vorarlberg die Treibstoffe trotz gleicher Steuersituation deutlich teurer. "Ein Preisunterschied von knapp 15 Cent pro Liter Diesel ist nicht mit der Marktsituation erklärbar. Hier ist das Wirtschaftsministerium gefordert, geeignete Maßnahmen zu setzen", sagt Wirtschaftslandesrat Karlheinz Rüdisser. Die Öffnung der drei Landestankstellen für Private hält Rüdisser nach wie vor für nicht sinnvoll.

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