Die Verwendung erneuerbarer Energieträger soll im neuen steirischen Baugesetz verpflichtend werden. Dies sieht eine Novelle vor, die im Herbst im Landtag beschlossen werden soll, schreibt die "Kleine Zeitung". Damit übernehme die Steiermark eine Vorreiterrolle in Österreich, erklärte Umweltlandesrat Manfred Wegscheider, der die Neufassung des Landesgesetzes dieser Tage zur Begutachtung aufgelegt hat.
Schon bisher wurde über die Wohnbauförderung die Verwendung von Sonnenkollektoren und die Einhaltung von strengen Dämmwerten gesteuert. Durch die Verpflichtung im Baugesetz werden vor allem Geschoßbauten betroffen sein: Bei Neubauten hat die Warmwasserbereitung unter Verwendung thermischer Solaranlagen oder anderer alternativer Energiesysteme - etwa Fernwärme oder Wärmepumpe - zu erfolgen. Ausnahmen sind möglich, wenn dies beispielsweise durch eine extreme Lage der Objekts begründet wird.
Außerdem wird der Grundsatz der Barrierefreiheit stärker verankert - jegliche Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen oder besonderen Bedürfnissen soll verhindert werden. Mit der Novelle wird das steirische Baurecht darüber hinaus gemäß der Vereinbarung der Bundesländer über die Harmonisierung der Bauordnungen und die Richtlinien des Österreichischen Instituts für Baurecht (OIB) an diese neuen Standards angepasst.