Der deutsche BGH hat den Wettbewerb zwischen Versorgern um den Betrieb von Strom- und Gasnetzen gestärkt.
Nach einem Urteil vom 29. September müssen Netzbetreiber nach dem Auslaufen ihrer Konzession das Eigentum an den Netzen gegen angemessene Entschädigung zurückübertragen. Das gilt jedenfalls dann, wenn - wie früher bundesweit üblich - ein entsprechender Anspruch in den Konzessionsverträgen zwischen Kommune und Netzbetreiber festgeschrieben ist.
Damit gab das Gericht zwei hessischen Energieversorgern recht, die von der HEAG Südhessische Energie (HSE) die Übereignung der Netze verlangen. Die HSE dagegen wollte Eigentümerin bleiben und die Netze nur verpachten.