Bargeld-Abzocke

Neuer Geld-Hammer an Bankomaten?

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Banken klagten vor Verfassungsgericht gegen das Gebühren-Aus.

Es war der Gebühren-Aufreger des letzten Jahres - der erste Bankomat-Betreiber verlange fast 2 Euro pro Abhebung. Doch seit 13. Jänner gilt das neue Gesetz gegen Bargeld-Abzocke: Banken dürfen ihren Kunden Bargeldabhebungen an Bankomaten nur in Ausnahmefällen verrechnen.
 

Verfassungsgerichtshof muss entscheiden

Und: Die Hausbank muss auch Fremdgebühren, wie sie etwa die US-Firma Euronet (1,95 Euro) verrechnet, selber tragen. Zahlreiche Banken wehren sich dagegen und zogen vor den Verfassungsgerichtshof - der wird in der jetzt gestarteten Session (bis 30. Juni) über eine Aufhebung des Gebühren-Aus beraten.
 

Streitpunkt

Unabhängige Bankomat-Betreiber können abcashen, ohne dass Banken darauf Einfluss nehmen können.
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