Neue Regeln in Kraft

Handelsverband siegte gegen Amazon

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Online-Händler musste nach Klage aus Österreich neue Regeln einführen.

Nun wurde der große Erfolg des vergleichsweise kleinen österreichischen Handelsverbandes in die Tat umgesetzt. Die private Interessensgemeinschaft der Handelstreibenden hat Amazon, wie berichtet, eine  Reihe von Zugeständnissen abgerungen . Dem war eine Beschwerde des Verbandes bei der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) vorangegangen. Die Änderungen beim US-Handelsriesen sind am Freitag (16. August) in Kraft getreten.
 
"Amazon hat durch die freiwillige Änderung der Geschäftsbedingungen ein langwieriges Gerichtsverfahren vor dem Kartellgericht vermieden, da die vom Handelsverband vorgebrachte Beweislage erdrückend war. Davon profitiert nicht nur der heimische Handel, sondern unsere gesamte Volkswirtschaft. Plötzliche oder unbegründete Kontosperren werden künftig nicht mehr möglich sein", so Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes am Freitag in einer Aussendung.
 
 

Kündigungsfrist, Gerichtsstände und Lagerhaltung

So erfolge künftig eine ordentliche Kündigung eines Marktplatzhändlers unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen - und nicht umgehend. Weiters seien auch andere Gerichtsstände als der Gerichtsstand Luxemburg Stadt möglich. Der weitgehende Haftungsausschluss bzw. die Haftungsfreistellung betreffend die Lagerhaltung im Programm "Versand durch Amazon" entfällt.
 
Aktuell exportieren heimische Händler Produkte im Wert von rund 300 Mio. Euro über den Amazon Marktplatz. "Wir sind überzeugt, dass die Exportumsätze durch die nun erwirkten faireren Rahmenbedingungen beträchtlich steigen werden", so Will.
 
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