Laufhilfen: 300 Babys verletzen sich jährlich

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Jährlich verletzen sich rund 300 Kinder unter zwei Jahren, wenn sie mit sogenannten Kinderlaufhilfen unterwegs sind. Zu den häufigsten Unfällen mit dem auch als Babywalker oder irreführenderweise als Lauflernhilfe bezeichneten Gerät zählen Stürze auf Stiegen, die meist zu sehr schweren Kopfverletzungen führen. Ab morgen, Freitag (7. August), dürfen im österreichischen Handel nur noch Kinderlaufhilfen verkauft werden, die über eine Bremsvorrichtung verfügen. Bei Verstößen drohen Händlern Strafen bis zu 25.000 Euro, berichtetet das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) am Donnerstag.

"Wesentliche Neuerung ist, dass Kinderlaufhilfen über eine Bremsvorrichtung verfügen müssen. Fährt das Kind an eine Stufenkante, wird das Gerät abgebremst und kann nicht weiterfahren. Trotz dieser Vorrichtung ist aber generell von Kinderlaufhilfen, speziell mit Schrittgurt, abzuraten", betonte Anton Dunzendorfer, Bereichsleiter Heim, Freizeit & Sport im KfV. Wird die Laufhilfe an der Treppe gebremst, muss das Kind von einem Erwachsenen befreit werden, da sich das Gerät dann vom Kind weder vorwärts noch rückwärts bewegen lässt.

Gefährlich ist, dass die Kleinen durch die Rollen schnell Geschwindigkeiten von bis zu zehn km/h erreichen, die sie nicht mehr kontrollieren können. Kollisionen mit Tisch- oder Regalkanten, offenen Fensterflügeln oder anderen Gegenständen können zu ernsthaften Verletzungen führen. Jedes zweite Kind, das sich im Laufwagerl verletzt, erleidet eine Gehirnerschütterung. Viele Eltern kaufen dennoch derartige Babywalker, weil sie meinen, dass die Kinder damit schneller und einfacher laufen lernen. Tatsächlich ist das Gegenteil der Fall, so der KfV: Laufwagerl verzögern bei Babys die Entwicklung der motorischen Fertigkeiten.

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