Der strenge Grenzwert für Transfette in Lebensmittel in Österreich ist am 20. August amtlich gemacht worden. Gesundheitsminister Alois Stöger (S) hat am Vormittag eine dementsprechende Verordnung unterschrieben. Das Papier gilt ab Kundmachung. Die neuen Vorschriften treten am 1. September oder am 1. Oktober in Kraft. Das hängt davon ab, wie schnell die Verordnung öffentlich gemacht wird.
Die "Österreichische Trans-Fettsäuren Verordnung" sieht vor, dass ein Inverkehrbringen von Fetten und Ölen und daraus hergestellten Lebensmitteln in Österreich mit mehr als zwei Prozent künstlichen Transfettsäuren (TFS) im Gesamtfett verboten sein wird. Bei zusammengesetzten Lebensmitteln mit einem Fettgehalt von weniger als 20 Prozent soll ein Transfettsäuregehalt von bis zu vier Prozent erlaubt sein. Österreich ist somit das zweite EU-Land mit solch einer Begrenzung. Europäischer Vorreiter war bis dato allein Dänemark. Seit 2008 hat zudem auch die Schweiz ein Transfettgesetz.
"Künstliche Transfettsäuren sind gefährliche Fette. Sie haben in Lebensmitteln keine notwendige Funktion, fördern aber vor allem Herzkreislauf-Erkrankungen", so Stöger. Aus Sicht des Ministers ist die Begrenzung der Transfettsäuren in Lebensmitteln "eine seit Jahren überfällige Maßnahme zum Gesundheitsschutz". Zwar habe die Lebensmittelwirtschaft in den vergangenen Jahren viel zur Reduktion der Transfette getan, dies sei aber leider nicht durchgängig der Fall gewesen.