Raucher-Diskussion

Juristen erwarten EU-weites Rauchverbot

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In knapp 3 Monaten läuft die Übergangsfrist für das Rauchverbot in Österreichs Lokalen aus. Bis dahin müssen die Betriebe das Rauchen gänzlich verbieten oder einen abgetrennten Raum für den Tabakkonsum errichtet haben. Eine Ausnahme bleibt lediglich für Gaststätten mit einer Verabreichungsfläche von bis zu 50 Quadratmeter Größe, die Zigarettenqualm weiter erlauben dürfen.

Angefreundet hat sich mit dieser Regelung nach mehr als 1 Jahr kaum ein Gastronom. Viele fürchten eine weitere Verschärfung, andere hingegen wünschen sich im Sinne von Gerechtigkeit einen totalen Bann. Seit Beginn steht diese "komplizierte" Regelung im Kreuzfeuer der Kritik, ob sie langfristig hält, wurde mehrfach bezweifelt.

Auch Verfassungsjurist Heinz Mayer ist dieser Meinung, er glaubt an die baldige Einführung eines EU-weiten Qualmverbots. "Das ist sehr realistisch, weil die Gesundheitsbelastung für Arbeitnehmer und Passivraucher so gut dokumentiert ist, dass das nur mehr eine Frage der Zeit ist", betont Mayer. "Mittelfristig wird es auf ein totales Rauchverbot hinauslaufen." In Umbauarbeiten würde der Jurist daher "keinen Euro investieren": "Ich würde das niemandem raten."

Sein Kollege Bernd-Christian Funk sieht es ähnlich: "Es ist im Gespräch auf europäischer Ebene eine Richtlinie zu schaffen." Weiters gebe es einen Vorhabensbericht, Rauchverbote mit Maßnahmen der "sozialen Anprangerung" zu flankieren. Wer sich nicht daran halte, soll durch hohe Strafen und kurze Prozesse "stigmatisiert" werden, meinte Funk. Dies sei aber eine unverbindliche Empfehlung. Eine Richtlinie, dass sich EU-Staaten an diese Vorgehensweise halten müssten, gebe es nicht.

Richtlinie für Arbeitnehmerschutz denkbar

Sehr wohl ist eine solche Richtlinie laut Mayer aber bezüglich der Einführung eines Rauchverbots denkbar - und zwar mit dem Ziel, Arbeitnehmer zu schützen. Wo Kellner und andere Gastronomie-Bedienstete tätig seien, dürfe dann nicht mehr geraucht werden. "Die EU kann Richtlinien erlassen und die Staaten haben diese Richtlinien umzusetzen", so Mayer. Eine weitere Möglichkeit wäre eine sofort gültige Verordnung. Bekämpfen könne man solche Beschlüsse nur beim EuGH. Wegen der Bewertung von Gesundheit als hohes Gut, habe man mit einer Klage dort aber vermutlich wenige Chancen.

Laut Funk bringt eine EU-weite Regelung mit dem Bezug des Arbeitnehmerschutzes allerdings auch kein hundertprozentiges Rauchverbot: Wo nur der Lokalbesitzer die Bedienung vornehme und es gar keine Angestellten gebe, würde eine solche Regelung nicht greifen und die Gäste dürften weiter rauchen, meinte der Jurist.

Generelles Rauchverbot als "verfassungsrechtliches Problem"

Entschließe sich die österreichische Regierung in naher Zukunft selbst zu einem generellen Rauchverbot, wäre das ein "verfassungsrechtliches Problem", betonte Funk. "Nachdem vor gar nicht langer Zeit ein differenziertes Rauchverbot eingeführt wurde, wäre es wohl nicht zulässig, wenn unmittelbar danach ein totales Rauchverbot kommt."

Hintergrund ist der im Gleichheitsgebot verankerte Vertrauensschutz: Wer für eine gesetzliche Bestimmung Investitionen tätigt, dem darf das dadurch erlangte Recht nicht einfach wieder weggenommen werden. Genau dies würde laut Juristen auf Besitzer extra umgebauter Lokale zutreffen, das Gesetz wäre dadurch vom VfGH kippbar. "Es kann schon passieren, dass er das Rauchverbot aufhebt", meinte dazu Mayer.

"Ein gänzliches Rauchverbot, wie es in anderen Ländern auch besteht, ist für Österreich in der Form nicht mehr möglich", betonte Funk. "Da müsste man eine differenzierte Regelung finden, die die jetzige berücksichtigt." Notwendig wären Abfederungs-Maßnahmen wie ein mehrjähriger Zeitverlauf für Umstellungsmaßnahmen.

"Auch über eine Entschädigungsregelung könnte man nachdenken", so Funk. Laut Mayer sind steuerliche Begünstigungen für Umbau-Investitionen ebenfalls denkbar. Fakt sei: Ein absolutes Rauchverbot ohne Ausnahmen könne von der österreichischen Regierung nicht von heute auf morgen erlassen werden.

Verbesserte Kontrollen möglich

Sollte die jetzige Regelung bleiben, halten die beiden Verfassungsjuristen Verbesserungen bei der Kontrolle in Lokalen für möglich: "Die Sache ist deshalb so schwierig, weil die Rechtslage so unklar ist", betonte Mayer. Möglich wäre eine genauere Festlegung im Gesetz, etwa bezüglich eines Mitwirkens der Polizei beim Vollzug.

"Man müsste halt einen entsprechenden Überwachungsaufwand tätigen, der natürlich Geld kostet", ergänzte Funk. Er denkt dabei an mehr Personal bei Behörden, eine Beteiligung der Exekutive hält er für einen "Schildbürgerstreich".

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