Olympic Airways-Beihilfen - EuGH verurteilt Athen

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Griechenland wegen unterbliebener Rückforderung von staatlichen Beihilfen an Olympic Airways gleich doppelt verurteilt. So gibt es ein Zwangsgeld mit einem Tagsatz von 16.000 Euro und einen Pauschalbetrag von 2 Mio. Euro.

Damit gibt es einen weiteren Tiefschlag für die angeschlagene griechische Fluglinie. 2002 hatte die EU-Kommission einige staatliche Beihilfen für Olympic Airways für nicht vereinbar mit dem Gemeinsamen Markt erklärt, da mehrere ursprünglich vorgesehene Bedingungen nicht erfüllt worden seien. Die Beihilfen waren unverzüglich zurückzufordern. Angesichts der Untätigkeit Griechenlands hatte die Kommission erstmals 2003 den EuGH angerufen, 2005 erging ein Vertragsverletzungsurteil gegen Athen.

Nach Ansicht der Kommission sind noch 41 Mio. Euro an Umstrukturierungsbeihilfen in Form von Kapitaleinlagen, weitere 2,5 Mio. Euro Mieten an verschiedene Flughäfen und 61 Mio. Euro für die Steuer zurückzufordern, die von Passagieren bei Abflug von allen griechischen Flughäfen zu zahlen ist. Griechenland hatte dem entgegengehalten, dass einige der Verbindlichkeiten von Olympic Airways gegenüber dem Staat gegen die Entschädigungszahlungen aufgerechnet worden seien, die diesem Unternehmen durch einen Schiedsspruch aus dem Jahr 2006 zuerkannt worden seien.

Der EuGH verkündete am heutigen Dienstag ein zweites Vertragsverletzungsurteil mit einer doppelten finanziellen Sanktion - einem Zwangsgeld und eben dem Pauschalbetrag. Beide Strafen sind auf das Konto "Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften" einzuzahlen. Hintergrund des Urteils ist ein seit 1994 währender Streit zwischen Brüssel und der griechischen Regierung in Athen in der Frage, mit welchen Mitteln dem Unternehmen das wirtschaftliche Überleben gesichert werden kann.

Nicht uninteressant könnte die Causa auch für die Austrian Airlines (AUA) sein, die derzeit auf eine Übernahme durch die Lufthansa hofft. Der Deal muss angesichts einer staatlichen Beihilfe von 500 Mio. Euro für die AUA auch von EU-Verkehrskommissar Antonio Tajani - neben dem grünen Licht aus wettbewerbsrechtlicher Sicht durch die zuständige Kommissarin Neelie Kroes - genehmigt werden. Tajani hatte zuletzt erklärt, ein mögliches Modell früherer Beihilfenprüfverfahren sei Olympic Airways.

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