Nachdem ein Wiener Wirt noch vor Inkrafttreten im Oktober 2008 beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) gegen das Rauchverbot in Lokalen geklagt hat, geht nun auch ein oberösterreichischer Gastronom gegen "umstrittene Regelungen" des im Tabakgesetz geregelten Verbots vor. Der Mann hat Mitte Juni einen Beschwerdeantrag eingereicht, sagte VfGH-Sprecher Christin Neuwirth zur APA. "Mit einer Entscheidung ist heuer zu rechnen."
Die beiden Klagen sollen gemeinsam diskutiert werden, deshalb ist laut Neuwirth ein genauerer Termin noch nicht absehbar. Der Wiener Wirt Stefan Gergely, der am 15. Oktober 2008 seinen Antrag eingereicht hatte, hoffte auf ein Urteil vor dem Sommer und ist über die Verzögerung gar nicht glücklich. "Wir brauchen dringend das Urteil des Verfassungsgerichts", kritisierte er am Donnerstag in einer Aussendung. Dies sei notwendig um Umbauarbeiten bis 1. Juli 2010 rechtzeitig abzuschließen, ohne Rechtsprechung fehle für diese Investitionen die nötige Rechtssicherheit.
"Kein Gastronom kann daher, solange der Verfassungsgerichtshof nicht Klarheit geschafft hat, rechtlich zuverlässige Vorkehrungen für eine gesetzeskonforme räumliche Trennung planen (...)", so Gegely. "Im Herbst 2009 ist es dafür zu spät, weil es für tausende Betriebe, die umfangreiche Vorarbeiten tätigen müssen, dann zu spät sein wird."
Gergelys Kritikpunkt: Der Passus "Wenn gewährleistet ist, dass der Tabakrauch nicht in die mit Rauchverbot belegten Räumlichkeiten dringt und das Rauchverbot dadurch nicht umgangen wird" sei zu unklar formuliert und müsse gestrichen bzw. klarer erläutert werden. Es ist laut dem Wirt nicht ersichtlich, welche Maßnahme für eine räumliche Trennung ausreichen.