Reisestorno-Versicherung gilt nicht immer

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Viele Urlaubsreisende schließen eine Reisestorno-Versicherung ab um auf Nummer sicher zu gehen. Um dabei böse Überraschungen zu verhindern, empfiehlt der ÖAMTC die Stornobedingungen genau zu lesen. "Wer etwa aus rein privaten Gründen, wie zum Beispiel einem freiwilligen Jobwechsel, von einer Reisebuchung zurücktritt, muss die Stornokosten in jedem Fall selbst zahlen."

Das teilte ÖAMTC-Juristin Gabriele Pfeiffer am 13. Juli in einer Aussendung mit. Die Versicherung übernimmt laut Pfeiffer die Kosten bei schweren gesundheitlichen Problemen. Das gilt etwa für eine plötzliche schwere Erkrankung, einen Unfall oder den Todesfall eines nahen Verwandten. Gedeckt sind auch Reisestornierungskosten, wenn man aufgrund eines Elementarereignisses, wie eines Wohnungseinbruchs, von der Reise zurücktritt.

Bei vereinbarten Versicherungsleistungen kann es aber auch Ausschlussgründe geben. "Nicht zu zahlen braucht die Versicherung, wenn ein Unfall oder eine Erkrankung 'vorsätzlich' oder 'grob fahrlässig' herbeigeführt wurde", so die ÖAMTC-Expertin. Schwere Krankheiten oder Schwangerschaft sollten vor Abschluss der Versicherung gemeldet werden.

Reisebüro und Versicherung informieren

Die Expertin rät, bei einem Reiserücktritt so schnell wie möglich das Reisebüro und die Versicherung zu informieren. Die Einhaltung der Fristen und das richtige Stornieren mit allen erforderlichen Unterlagen ist laut Pfeiffer maßgeblich dafür, ob die Versicherung auch in vollem Maß bezahlt. Bei plötzlicher Erkrankung muss man sich im Zweifelsfall beim Arzt über seine Reisefähigkeit erkundigen, um rechtzeitig stornieren zu können.

Wichtig sei es auch, ob ein "Reiseabbruch" versichert ist, weil man aus gesundheitlichen Gründen den Urlaub vorzeitig abbrechen muss." Viele Stornoversicherungen bieten in diesen Fällen Schutz und übernehmen die zusätzlichen Heimreisekosten beziehungsweise leisten Ersatz für die nicht genutzten Teile der Reise", so die ÖAMTC-Expertin.

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