Passagiere, die in den nächsten Wochen von Wien aus mit der finanziell schwer angeschlagenen Billigfluglinie SkyEurope wegfliegen möchten, werden von der Airline beruhigt: Es gebe die Garantie, dass SkyEurope an den Flughafen Wien zahlen werde, sagte der Sprecher der Airline Ronald Schranz am Mittwoch zur APA. Die Flüge seien "auf weitere Sicht geregelt" und können bis Februar gebucht werden, so der Sprecher.
Wie lange gestern die Passagiere der festgehaltenen Flüge nach der Freigabe durch den Flughafen noch auf den Abflug warten mussten war bis Mittwochmittag nicht vom Flughafen zu erfahren. Dass keine Information der wartenden Passagiere stattgefunden habe wurde damit begründet, dass dies Aufgabe der Fluglinie sei. Man habe aber Essensgutscheine verteilt, hieß es von dem börsenotierten Unternehmen.
Wie berichtet, saßen am Dienstag sechs Maschinen und rund 800 Passagiere am Flughafen Wien stundenlang fest. Der Airport hatte wegen offener Forderungen gegen SkyEurope seine Dienstleistungen gestoppt. Dem Vernehmen nach habe die Airline vier Mio. Euro Schulden beim Airport, berichtete der "Standard" am Mittwoch.
Der Flughafen hat der Airline daher eine letzte Frist gesetzt. Sollten bis Freitag, 14. August, 15 Uhr nicht alle offenen und fälligen Forderungen bezahlt sein, stellt der Airport die Dienstleistungen ein. Diese Frist ist aus Sicht von SkyEurope allerdings "irrelevant", da es die Garantie gebe, dass die Airline "zahlen wird". Wann dies geschehen wird, wollte Schranz nicht konkretisieren.
SkyEurope habe einen Überbrückungskredit bekommen, zusätzlich habe eine Investorengruppe frisches Geld zugesagt, das am Ende des Restrukturierungsverfahren zur Verfügung stehen soll, erläuterte Schranz heute im Ö1-Mittagsjournal des ORF-Radio. Die Airline benötige, um in den profitablen Bereich zu kommen, 15 bis 20 Mio. Euro. 15 Mio. seien von Investoren zugesagt, sagte Schranz. Damit sei ein großer Schritt getan, um das Unternehmen über die kritische Phase hinweg zu bringen.
Als Grund für die Dauerkrise des Billigfliegers nannte Schranz, dass das Unternehmen aus der Anfangszeit einen Berg an Schulden mitschleppe, die im Restrukturierungsverfahren einer endgültigen Lösung zugeführt werden sollen.
Bei Flugstreichungen muss Airline Alternativen bieten
Sollte SkyEurope die Forderungen des Flughafens Wien bis Freitag nicht zahlen können und Flüge deshalb gestrichen werden, sei die Airline verpflichtet Alternativen anzubieten, sagte Clemens Pistauer vom Konsumentenschutzministerium zur APA. Er verwies dabei auf die Fluggastrechteverordnung. Geschehe dies nicht haben die Passagiere Anspruch auf Entschädigung, so der Experte. Im Fall einer Insolvenz müssten die Betroffenen die Forderungen im entsprechenden Verfahren anmelden.
Nach europäischem Recht haben Flugpassagiere je nach Entfernung Anspruch auf eine Ausgleichszahlung zwischen 250 und 600 Euro, zusätzlich zur Refundierung des Tickets, wenn ihr Flug kurzfristig gestrichen wird. Bei unvorhergesehenen Wartezeiten von mehr als zwei Stunden (bei einer Strecke von 1.500 bis 3.500 Kilometern drei Stunden, bei größeren Entfernungen vier Stunden) haben Passagiere ein Recht auf Mahlzeiten und Erfrischungen sowie gegebenenfalls eine Übernachtung im Hotel. Zudem muss die Airline ihre Kunden informieren und ihnen Telefonate ermöglichen, damit sie Angehörige oder andere von der Verspätung Betroffene verständigen können. Hat ein Flug mehr als fünf Stunden Verspätung ist ein Passagier laut Pistauer nicht verpflichtet zu fliegen und kann den Ticketpreis zurück verlangen.
Möchte ein Passagier eine Airline klagen möchte, hat er nun bessere Möglichkeiten: Anfang Juli entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass Fluggäste eine Airline mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedsstaat nicht nur an deren dortigem Sitz klagen können, sondern die Klage auch beim Gericht des Ab- oder des Zielflughafens einbringen können. Für einen Kunden des Flughafens Wien heißt das konkret, dass er auch eine nicht-österreichische Fluglinie direkt in Wien klagen kann, wenn er beispielsweise von einer Flugstreichung in Wien betroffen ist, hieß es in einer Aussendung des Konsumentenschutzministeriums.
SkyEurope-Kunden, die ältere offene Forderungen aus stornierten Flügen gegen die angeschlagene Billigairline haben (vor 22. Juni), können diese noch bis 17. August beim zuständigen Verwalter sowie beim zuständigen Gericht in Bratislava anmelden. Das Europäische Verbraucherzentrum Wien hat in Zusammenarbeit mit seinem Schwesterzentrum in Bratislava einen entsprechenden Musterbrief samt Ausfüllhilfe erstellt. Die Unterlagen sowie weitere detaillierte Informationen finden Konsumenten unter www.europakonsument.at. Dem Musterbrief sollte auch eine Kopie der Buchungs- und Zahlungsbestätigung für das Flugticket beigelegt werden, sowie die Stornierungsmitteilung durch Sky Europe.
Um die Verbraucher über ihre Rechte zu informieren, hat das Ministerium die Infobroschüren "Die Koffer sind gepackt" und "Fliegen ohne Turbulenzen" aktualisiert und neu aufgelegt.
Service: Die kostenlosen Broschüren können entweder online heruntergeladen (broschuerenservice.bmask.gv.at) oder in Papierform bestellt werden. Bestellungen sind unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 20 20 74 möglich.