Skylink: FMA-Prüfer ermitteln vor Ort

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Unerwarteten Besuch hat der Vorstand der börsenotierten Flughafen Wien AG am Freitag (17. Juli) bekommen: Wie der "Standard" berichtet, rückte die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) mit ihrer Vor-Ort-Prüftruppe in den Büros am Flughafen an. Kurz drauf bestätigte die Flughafen Wien AG die Einleitung eines börsegesetzlichen Ermittlungsverfahrens.

Man versicherte in einer Aussendung den Behörden volle Kooperation: "Der Flughafen Wien ist selbst an einer raschen Aufklärung allfälliger Bedenken interessiert und wird mit der Finanzmarktaufsicht selbstverständlich voll zusammenarbeiten."

Allerdings glauben die Airport-Verantwortlichen nicht, in Sachen Skylink-Terminal gegen ad-hoc-Pflichten verstoßen zu haben: "Die Flughafen Wien AG ist der Meinung, dass allen gesetzlichen Anforderungen des Börsegesetzes entsprochen wurde", hieß es in der Aussendung.

Massive Kostenüberschreitungen

Grund für das Auftreten der FMA-Prüftruppe ist das teure Problemprojekt Skylink. Die massiven Kostenüberschreitungen beim Terminal-Ausbau stellen in den Augen von Juristen wesentliche, weil auch kursrelevante, Informationen dar, die der Vorstand den Aktionären "unverzüglich" mitteilen muss.

Diese Verpflichtung zur Ad-hoc-Publizität steht im Börsegesetz (Paragraph 82). Unterbleibt eine ad-hoc-Information zu wichtigen Sachverhalten, vergrößert sich die Gefahr, dass relevante Tatsachen zu "Insiderinformationen" werden.

Laut "Standard" haben die Prüfer der FMA deshalb die "Zielpersonen" (Flughafen-Management, Anm.) aufgefordert, sämtliche Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen, aus denen hervorgehe, wann Informationen betreffend der Skylink-Probleme offenbar wurden. Hintergrund: Die Öffentlichkeit sei nur scheibchenweise von Bauverzögerungen und Kostenüberschreitungen informiert worden.

Betriebsrat für Sonderprüfung

Der Betriebsratsvorsitzende am Flughafen Wien, Manfred Biegler, plädiert für eine aktienrechtliche Sonderprüfung des Baudebakels beim neuen Terminal Skylink. Eine Rechnungshof-Prüfung könnte zwar jetzt von Vorstand, Aufsichtsrat oder in einer Hauptversammlung erlaubt werden, sagte er zur APA, es gebe aber für niemanden rechtliche Sicherheit. Gerhard Jöch, einer der drei Vorstände der Flughafen-Mitarbeiterstiftung hält eine RH-Prüfung überhaupt für unzulässig und droht mit rechtlichen Schritten, sollte eine solche ohne vorherige Klärung durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) kommen. Eine Vorentscheidung dürfte am Montag (20. Juli) in einer kurzfristig angesetzten Aufsichtsratssitzung fallen.

Eine aktienrechtliche Sonderprüfung wäre "im Sinne des Unternehmens und der Mitarbeiter" die beste Lösung, betonte Biegler, weil damit der Vorwurf des Verheimlichens falle. Die Belegschaft habe jedenfalls "höchstes Interesse" alles aufzuklären um wieder in Ruhe arbeiten zu können.

Die Mitarbeiterstiftung ist mit 10 Prozent drittgrößter Aktionär der Flughafen AG. "Wir werden als Stiftung offensiv werden", sagte Jöch zur APA. Eine solche Sonderprüfung bedarf der mehrheitlichen Zustimmung der Aktionäre, also müsste eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen werden, was binnen Wochen möglich wäre, so Biegler und Jöch unisono.

Jöch rechnet bereits bei der Aufsichtsratssitzung am Montag mit Weichenstellungen in diese Richtung. Bis dahin soll noch ein weiteres Gutachten vorliegen, in wie weit der Rechnungshof die Flughafen Wien AG und vor allem die Kostenexplosion beim Bau des Skylink unter die Lupe nehmen darf. Zwei Rechtsmeinungen wurden dem Vernehmen nach bereits eingeholt und sollen zum Schluss gekommen sein, dass nur der VfGH entscheiden kann.

Beherrschung durch die öffentliche Hand

Die Juristen des Rechnungshofs (RH) sehen eine Beherrschung der Flughafen Wien AG durch die öffentliche Hand gegeben, obwohl Wien und Niederösterreich zusammen nur 40 Prozent halten. Ausschlaggebend sei dabei ein Syndikatsvertrag, der früher auch die Anteile der ÖIAG einbezogen hat. 10 Prozent wurden später von der Mitarbeiterstiftung übernommen, nicht allerdings der Syndikatsvertrag.

Die Stiftung sei kein "Beiwagerl", betonte Jöch. In 10 Jahren habe niemand - weder Wien noch Niederösterreich - je versucht Einfluss zu nehmen. Und dass man sich in einigen Punkten, wo es sinnvoll war, abgestimmt habe, sei kein Beweis: "Damit fällt auch die RH-Prüfung", argumentiert der Rechtsanwalt und erwartet, dass auch der VfGH zu diesem Schluss kommt. Er warnt davor, die RH-Prüfer ohne stichhaltige rechtliche Begründung zuzulassen. Das würde die Stiftung nicht hinnehmen, "das Gesellschaftsrecht ist nicht disponibel". Eine solche Prüfung würde außerdem schlafende Hunde wecken, weil für bestimmte US-Fonds ein Verbot gelte, in staatlich kontrollierte Betriebe zu investieren.

Die RH-Prüfer wollen Anfang nächster Woche starten. Verwehrt ihnen der Flughafen Wien Einschau in die Bücher, müsste der Verfassungsgerichtshof entscheiden, ob der RH tatsächlich zur Prüfung berechtigt ist, oder nicht.

Indes sind rund um den Skylink-Bau neue Vorwürfe aufgetaucht: Einem Bericht der "Presse" zufolge, soll bei der Staatsanwaltschaft Wels eine Sachverhaltsdarstellung eingegangen sein, in der einer am Bau beteiligten Firma Betrug oder zumindest Gemeingefährdung vorgeworfen wird. Das Unternehmen soll Lieferung und Montage von Brandschutztüren verrechnet haben, die Produkte sollen aber nicht den für Feuerschutz vorgeschriebenen Normen entsprechen.

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