Tabak-Mindestpreis dürfte von EuGH gekippt werden

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Die EuGH-Generalanwältin schlug vor, den Klagen der EU-Kommission gegen Österreich stattzugeben.

Begründung: Die Mindestpreise verstoßen gegen eine EU-Richtlinie auf Verbrauchsteuern auf Tabakwaren. Schon bisher hatte der Gerichtshof mehrfach entschieden, dass aus dem in der Richtlinie vorgesehenen Recht der Hersteller, die Kleinverkaufshöchstpreise frei zu bestimmen, ein Verbot staatlich festgelegter Mindestpreise folge, erinnert die Generalanwältin. Nach ihrer Ansicht besteht kein Anlass zu einer Änderung der bisherigen Rechtsprechung.

Österreich hatte im Mai 2006 einen Mindestpreis von 3,25 Euro pro Packung (20 Stück beschlossen) - mit der Folge dass sich 56 Sorten, die noch teilweise weniger als drei Euro gekostet hatten, verteuerten. Begründet wurde dies von der damaligen Gesundheitsministerin Rauch-Kallat mit Erwägungen des Gesundheits- bzw. Jugendschutzes.

Zum Argument des Gesundheitsschutzes erklärt Generalanwältin Juliane Kokott, es ergebe sich aus der Rechtsprechung, dass zur Sicherung des Gesundheitsschutzes Mindestpreise für Tabakprodukte nicht erforderlich seien - dieses Ziel könne beispielsweise durch eine erhöhte Besteuerung der Tabakwaren erfolgen.

Die Kommission hatte Österreich und Irland im Jänner 2008 geklagt, da die Mindestpreise ihrer Ansicht nach "den Wettbewerb verfälschen und ausschließlich die Gewinnspannen der Hersteller sichern". Außer gegen Österreich laufen in Sachen Mindestpreise auch noch EuGH-Verfahren gegen Irland und Frankreich.

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