Laut EuGH:

Chef kann Arbeitnehmer legal 12 Tage durcharbeiten lassen

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Das ging aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs hervor.

Dass einem als Arbeitgeber nach sechs Tagen Dienst am Stück gesetzlich ein freier Tag zusteht, ist offenbar ein Trugschluss. Das ging aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs am Donnerstag hervor. Demnach muss die wöchentliche Ruhezeit für Arbeitnehmer nicht zwingendermaßen nach sechs Tagen stattfinden. Der freie Tag kann an einem beliebigen Tag innerhalb des Siebentagezeitraums gewährt werden, berichtet „Focus Online“.

Damit kann ein Chef den Arbeitnehmer zwölf Tage am Stück arbeiten lassen, ohne dass das Gesetz in die Quere kommt. Denn wenn der erste Ruhetag am Anfang der Arbeitswoche genommen wird und der nächste am Ende der zweiten Woche, sind die arbeitsrechtlichen Bestimmungen erfüllt.

Anlass für das Urteil war eine Klage aus Portugal. Dort zog ein Angestellter eines Casinos vor Gericht, weil er oft sieben Tage hintereinander arbeiten müsse, und forderte dann für den siebten Tag ein Überstundengeld. Laut dem EuGH steht ihm dies aber nicht zu.

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