Fahrdienstvermittler

Uber: Neue Schlappe vor EU-Höchstgericht

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Nationale Gesetze oder Regelungen, die Uber betreffen, müssen nicht der EU-Kommission vorgelegt werden.

Der US-Fahrdienst-Vermittler Uber hat vor dem Europäischen Gerichtshof erneut eine Niederlage kassiert. Die Richter entschieden am Dienstag in Luxemburg, dass EU-Staaten den Dienst UberPop eigenständig verbieten und strafrechtlich verfolgen dürfen. UberPop vermittelt Privatleute als Chauffeure in ihren eigenen Autos.

Dezember-Urteil liefert Basis

Grundlage der höchstrichterlichen Entscheidung war ein EuGH-Urteil aus dem  Dezember des vergangenen Jahres . Damals hatte der Gerichtshof entschieden, dass die Vermittlung von Privatleuten als Fahrer einer Verkehrsdienstleistung wie etwa Taxi-Angeboten entspricht - und entsprechend reguliert werden muss.

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Muss nicht der EU-Kommission vorgelegt werden

Relevant ist dies, weil UberPop demnach regulatorisch nicht als Dienst der Informationsgesellschaft gilt und ihn betreffende Gesetze oder Regelung vor ihrer Verabschiedung nicht der EU-Kommission vorgelegt werden müssen. Dies hatte Uber in einem Verfahren in Frankreich gefordert, das nun zu dem EuGH-Urteil führte.

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