Coronavirus

Keine Strafverfahren gegen "Impf-Vordrängler" in Salzburg

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Die Salzburger Sozialstadträtin, ein Seilbahnchef und andere Persönlichkeiten missbrauchten ihre Stellung, um frühzeitig an eine Corona-Impfung zu kommen. 

Sogenannte "Impfvordrängler" mögen an den moralischen Pranger gestellt werden, vor den Strafrichter müssen sie aber nicht: Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat nun ihre Erhebungen gegen mehrere regional Prominente nach einer anonymen Anzeige eingestellt. Es gebe keinen ausreichenden Anfangsverdacht für eine strafbare Handlung, begründete die Behörde laut einem Radiobericht des ORF Salzburg. Ein formelles Ermittlungsverfahren sei gar nicht eingeleitet worden.
 
Auslöser der Anzeige dürften Medienberichte über die Corona-Impfung mehrerer Persönlichkeiten gewesen sein, darunter etwa die Salzburger Sozialstadträtin, der Präsident des Salzburger Gemeindeverbandes oder ein Seilbahnen-Chef. Sie hätten ihr Amt oder ihre Stellung missbraucht, um frühzeitig an eine Coronavirus-Impfung zu kommen, obwohl sie laut Impfplan noch gar nicht an der Reihe gewesen wären, lautete der Vorwurf laut dem Radiobericht. Die betreffenden Personen hätten nie in den Genuss übrig gebliebener Impfdosen aus Seniorenheimen kommen dürfen.
 

Kein Amtsmissbrauch

 
Laut Staatsanwaltschaft liegt aber rein juristisch kein strafbarer Tatbestand vor, insbesondere auch kein Amtsmissbrauch: Die heimischen Impfpläne seien nämlich keine hoheitlichen Rechtsakte, sondern im rechtlichen Sinn nur Empfehlungen. Bei der Umsetzung bestehe daher ein hoher Spielraum.
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