Österreich

FREEDOM DAY: Ab 5. März fallen fast alle COVID-19-Regeln!

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Die Bundesregierung und Gecko hat nach den heutigen Beratungen verkündet, dass künftig vielen Corona-Regeln fallen werden. 

Die Sperrstunden wird komplett fallen - die Nachtgastronomie darf somit wieder öffnen.

In zwei Etappen erfolgen die nächsten Lockerungen der Corona-Maßnahmen. So soll ab 19. Februar vor allem die 3G-Regel die strengere 2G-Regel ersetzen. Ab dem 5. März darf auch wieder mehr gefeiert werden, wenn die Gastronomie wieder ihren normalen Betrieb aufnimmt. An der Impfpflicht hält die Regierung weiter fest.

 

Viele Situationen und Orte, wo man bisher geimpft oder genesen sein musste, werden auf 3G umgestellt. Hier gilt als Eintritt also auch ein negativer Test. Betroffen sind davon alle körpernahen Dienstleistungen, Veranstaltungen, Sportstätten, Fach- und Publikumsmessen sowie Seilbahnen, Busreisen und Ausflugsschiffe.

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© oe24
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In "höchst vulnerablen Settings", wie etwa Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern bleibt für die Besucher 2G+ Voraussetzung. Sie müssen also geimpft oder genesen sein und zusätzlich einen negativen Test vorweisen, wobei sowohl ein PCR- als auch ein Antigen-Test gilt. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern gilt die 2,5G-Regel, also entweder geimpft, genesen oder mit negativem PCR-Test. Am Arbeitsplatz gilt weiterhin die 3G-Regel.

Noch keine Änderungen gibt es am 19. Februar in der Gastronomie. Die Sperrstunde bleibt bei 24 Uhr. Nachtgastronomie, Stehgastronomie und Barbetrieb sind weiterhin verboten. Außerdem herrscht ab 51 Personen ein Konsumationsverbot.

Auch als generelle Regel bei der Einreise nach Österreich wird im Laufe der Woche ab dem 21. Februar die 3G-Regel eingeführt. Ausgenommen sind neue Virusvarianten-Gebiete, die es derzeit aber ohnehin nicht gibt.

Alle Maßnahmen werden aufgehoben: Die Nachtgastronomie wird geöffnet, das Konsumationsverbot bei Veranstaltungen fällt weg. Ausnahmen bilden weiterhin "vulnerable Settings" wie Pflegeheime und Krankenhäuser. Dort müssen auch weiterhin FFP2-Masken getragen werden.

Maskenpflicht gilt außerdem noch in öffentlichen Verkehrsmitteln inklusive Haltestellen, in den Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels wie etwa in Apotheken, dem Lebensmitteleinzelhandel, Banken und Postgeschäftsstellen. Überall anders gilt eine "FFP2-Empfehlung". Auch die Präventionskonzepte und Covid-Beauftragten sollen überall beibehalten werden. 

In Österreich werden ab 5. März die meisten Corona-Maßnahmen fallen gelassen. Die Regierungsspitze kündigte am Mittwoch - nach Beratungen mit den Ländern und der Gecko-Kommission - weitgehende Lockerungsschritte an. Diese bringen ein komplettes Aus für die G-Regeln (ausgenommen sensible Bereiche wie Altenheimen). Die Sperrstunde wird aufgehoben, die Nachtgastronomie darf öffnen. FFP2-Maskenpflicht bleibt in Öffis, Supermarkt, Post, Bank und Spital bestehen.

Ab 5. März - vielen Lockerungen

Ungeachtet der aktuellen weiterhin hohen Neu-Infektionszahlen (38.000 Fälle am Mittwoch bei leicht sinkender Tendenz gegenüber den beiden Vorwochen) hat sich die Regierung mit den Ländern auf umfangreiche Lockerungen verständigt. Ab 5. März dürfen auch Ungeimpfte sämtliche Bereiche betreten, die bisher von den 2G- bzw. 3G-Regelungen umfasst waren - und das dann ohne Test. Gastronomie, Hotellerie und Co. können damit künftig wieder von allen besucht werden - und das ohne jeglichen Nachweis. In höchst vulnerablen Bereichen (Alten- und Pflegeheime sowie Krankenhäuser) bleibt die 3G-Regel für Mitarbeiter und Besucher bestehen.

Nehammer
© APA/FLORIAN WIESER
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Die FFP2-Pflicht bleibt in einigen Bereichen bestehen: In öffentlichen Verkehrsmitteln und Haltestellen, im lebensnotwendigen Handel (Apotheken, Lebensmitteleinzelhandel, Banken, Postgeschäftsstellen, etc.) ist weiterhin die FFP2-Maske zu trage, ebenso in Spitälern, Altenheimen und Krankenhäusern. Ansonsten gilt für geschlossene Räume eine "Empfehlung" zur FFP2-Maske.

Schon ab 19. Februar wird gelockert

Wie schon zuvor angekündigt dürfen Ungeimpfte aber auch bereits vor diesen großen Lockerungen wieder in Gastronomie und Co. Denn bereits am 19. Februar endet wie geplant in ganz Österreich die 2G-Regel. Bis zum 5. März brauchten Ungeimpfte allerdings einen gültigen Corona-Test zum Eintritt. Diese Umstellung aller 2G-Settings auf 3G gilt neben der Gastronomie und Hotellerie u.a. auch für die körpernahen Dienstleister, in Sportstätten und Seilbahnen und bei Veranstaltungen. Wien hat allerdings im Vorfeld bereits klargemacht, dass in der Bundeshauptstadt die 2G-Regel beibehalten wird.

(APA/RED)
 

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