Coronavirus

Masken fallen und Impfpflicht bleibt über Sommer ausgesetzt

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Maskenpflicht ab 1. Juni für vorerst drei Monate nur noch in Spitälern und Heimen - "Scharfstellen" der Impfpflicht wäre derzeit nicht verhältnismäßig

Die Corona-Schutzmaßnahmen werden weitgehend zurückgenommen. Die derzeit noch im lebensnotwendigen Handel und in Öffis geltende Maskenpflicht wird ab 1. Juni für vorerst drei Monate ausgesetzt, in Spitälern und Heimen bleibt sie aufrecht.

Außerdem bleibt die Impfpflicht über den Sommer weiter ausgesetzt. Das haben Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) am Dienstag in einer Pressekonferenz bekannt gegeben.

Maskenpflicht pausiert ab 1. Juni für 3 Monate

Seit dem letzten großen Lockerungsschritt Mitte April galt die FFP2-Pflicht - zum Schutz vulnerabler Personen - nur noch in geschlossenen Räumen von Krankenanstalten und Heimen, öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis, im Kundenbereich des lebensnotwendigen Handels, im Parteienverkehr der Verwaltungsbehörden und in Einrichtungen zur Religionsausübung außerhalb von Messen.

Rauch teilte nun mit, dass diese Maskenpflicht ab 1. Juni für vorerst drei Monate "vorläufig pausieren" wird. Nur in vulnerablen Settings wie Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen bleibt sie aufrecht.

Rauch und Edtstadler begründeten die Befristung auf drei Monate damit, dass noch nicht das Ende der Pandemie da sei. Die Pandemie verschaffe uns nur eine "Atempause". Man müsse davon ausgehen, dass die Maske im Herbst wieder notwendig werden könne. Alle Szenarien gingen davon aus, dass im Herbst neue Schutzmaßnahmen nötig sein könnten, sagte Rauch.

Die Impfpflicht bleibt über den Sommer weiter ausgesetzt. Eigentlich hätte bei Verstößen gegen die Pflicht ab Mitte März gestraft werden sollen, auf Empfehlung der Experten-Kommission war die Impfpflicht jedoch bis vorerst 1. Juni ausgesetzt. Nun wird diese Regelung nach einer weitere Empfehlung der Experten über den Sommer verlängert. Edtstadler erläuterte, dass die Impfpflicht ein gravierender Grundrechtseingriff und deshalb nur zulässig sei, wenn sie verhältnismäßig sei.

Die Kommission sei aber zu dem Schluss gekommen, dass diese Verhältnismäßigkeit derzeit nicht gegeben sei. Die Situation sei derzeit eine andere als zum Zeitpunkt des Beschlusses des Gesetzes. Deshalb wäre "ein Scharfstellen" derzeit nicht gerechtfertigt.

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