Geräte doch nicht teurer?

Festplattenabgabe: HP siegte vor Gericht

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Hersteller verbucht im Streit um die umstrittene Abgabe einen ersten Erfolg.

Der Computerhersteller Hewlett Packard (HP) hat im Streit um die im Oktober 2010 eingeführte Festplattenabgabe (wir berichteten) einen Etappensicht verbucht. HP hatte die Verwertungsgesellschaft Austro Mechana geklagt, weil man die Abgabe für rechtswidrig hält. In erster Instanz hat HP nun Recht bekommen, mit dem - nicht rechtskräftigen - Urteil des Handelsgerichts (HG) Wien sind aber beide Streitparteien nicht wirklich zufrieden, ist doch die Begründung der Richterin nach Meinung eines Involvierten recht dürftig ausgefallen. Es wird sogar befürchtet, dass das Berufungsgericht den Fall wieder an das Erstgericht zurückverweist. Damit würde es noch länger dauern, bis eine höchstgerichtliche Entscheidung - und damit Rechtssicherheit - vorliegt.

Viele Fragen sind offen
Die Digitalisierung von Musik und Co. hat puncto Urheberrecht viele rechtliche Frage aufgeworfen, werden doch Lieder schon lange nicht mehr auf Kassetten, sondern auf Festplatten gespeichert. Die Künstler schauen dabei vielfach durch die Finger. Im Vorjahr wurde dann die aus den 1980er Jahren stammende Regelung auf Festplatten ausgeweitet, laut Austro Mechana fallen für die Mehrheit der betroffenen Festplatte 12 bis 15 Euro an. Bei Computerhändlern sorgte dies für einen regelrechten Aufschrei, auch die Internetwirtschaft und die Arbeiterkammer wetterten gegen die Abgabe.

Trotz Urteil keine Klarheit
Der Entscheid des HG dürfte nicht unbedingt Klarheit bringen. Laut der Richterin ist das sogenannte "Gericom-Urteil" aus 2005 "zu 100 Prozent auf den gegenständlichen Rechtsstreit anwendbar". Damals sei der OGH zur Erkenntnis gekommen, dass Festplatten für Computer, "die in wirtschaftlich nicht zu vernachlässigendem Ausmaß multifunktional verwendet werden", nicht der Leerkassettenvergütung unterliegen. "Nach wie vor", so das HG, würden Festplatten für Computer multifunktional verwendet, was nicht einmal von der Beklagten bestritten werde.

Politik am Zug
Die Richterin sieht aber die Politik gefordert: "Außerdem ist neuerlich darauf zu verweisen, dass im fall einer notwendigen Rechtsfortbildung es Sache des Gesetzgebers ist Klarheit zu schaffen, da, wie der OGH ausführt, die Gerichte keinesfalls berechtigt sind, den technischen Fortschritt zum Anlass zu nehmen um im Wege der Auslegung rein rechtspolitische Aspekte zu berücksichtigen und dabei Gedanken in das Gesetz hineinzutragen, die bisher in ihm noch nicht enthalten sind."

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Das TouchPad verfügt (wie das iPad) über ein 9,7 Zoll großes Multitouch-Display (1024 x 768 Px). Als Antrieb fungiert der neueste...

...Dual-Core Snapdragon-Prozessor von Qualcomm mit einer Taktrate von 1,2 Gigahertz. In Kombination mit dem großen Arbeitsspeicher von 1.024 MByte RAM zählt das Tablet aktuell zu den stärksten seines Segments.

Zur weiteren Standardausstattung zählen Gyroskop, Beschleunigungssensor, 1,3 MP Frontkamera (für Videochats), Kompass, WLAN (b-,g- und n-Standard) sowie Bluetooth 2.1. Kurz nach dem Marktstart soll auch ein UMTS-/3G-Modell folgen.

Als Überraschung hatten die Entwickler auch noch zwei neue Smartphones - das Veer und Pre3 - mit im Gepäck.

Beim Pre 3 setzt HP zusätzlich zum 3,6 Zoll großen Touchscreen (800 x 480 Px) auf eine ausziehbarer Tastatur.

Zur weiteren Ausstattung zählen ein enorm leistungsstarker 1,4 GHz-Qualcomm-Prozessor, Bluetooth, WLAN und GPS.

Das Veer zählt mit seinem 2,6 Zoll-Touchscreen (320 x 400 Px) zu den kleineren Vertretern des Smartphone-Segments.

Auch bei diesem Modell setzt HP auf einen Snapdragon-Prozessor (800 MHz) und eine ausziehbare Tastatur.