Erfolg für Spiele-Publisher

GTA 5: Lindsay Lohan blitzt mit Klage ab

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Vorwurf des Promis: Figur ohne Einverständnis nach ihrem Vorbild geschaffen.

Die US-Schauspielerin Lindsay Lohan (30) ist mit ihrer Klage gegen die Entwickler des Computerspiels "Grand Theft Auto V" (GTA 5) vorerst gescheitert. Das teilte das oberste Gericht von New York mit. Lohan wirft dem Spieleentwickler Take-Two Interactive - zudem Rockstar Games gehört - vor, die Figur Lacey Jonas ohne ihr Einverständnis nach ihrem Vorbild geschaffen zu haben.

So seien Kleidung, Frisur, Stimme und die auf Werbefotos zu sehende Pose der Figur (siehe oben) - das Zeigen des Peace-Zeichens - Lohan ungefragt nachempfunden worden . Wie der Vergleich oben zeigt (Lohan links, Jonas rechts), sind gewisse Ähnlichkeiten durchaus vorhanden. 2014 hatte die Schauspielerin deshalb Klage eingereicht und Schadenersatz gefordert.

Begründung des Urteils nachvollziehbar

Das Gericht urteilte nun, dass die Figur durch den ersten Zusatzartikel der US-Verfassung, der unter anderem die Meinungsfreiheit beinhaltet, geschützt sei. Das Spiel nutze weder den Namen, noch die Stimme oder echte Fotos von Lohan, die Handlung finde außerdem in einer fiktiven Stadt und Region (Los Santos, San Andreas) statt. Lohan kann gegen das Urteil in Berufung gehen. Ob sie einen neuen Anlauf wagt, teilte die 30-Jährige zunächst nicht mit.

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