Wegweisendes Urteil?

Nacktfotos von Ex-Partnern müssen gelöscht werden

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Gericht verurteilte deutschen Fotograf, der intime Fotos weiterhin verwendete.

Das Oberlandesgericht Koblenz hat nun in einem Streitfall entschieden, dass der Ex-Partner Nackt- bzw. Intimfotos seiner Ex-Partnerin löschen muss. Das Urteil bezieht sich vor allem auf die Verbreitung der Aufnahmen im Internet. Bei dem Fall hatte eine Frau ihren ehemaligen Partner – einen Fotografen - geklagt, weil dieser auch nach Ende der Beziehung weiterhin Fotos und Videos von ihr verwendet hatte.

Persönlichkeits- steht über dem Eigentumsrecht
Wie es in der Urteilsbegründung heißt, sei bei intimen oder erotischen Aufnahmen die Einwilligung, dass der Partner die Fotos verwenden darf, auf die Dauer der Beziehung beschränkt. Im Fall einer Trennung erlischt das Recht auf Weiterverwendung, wenn dies der oder die Ex-Partner(in) verlangt. Laut dem Urteil betrifft ein Löschantrag nämlich das Persönlichkeitsrecht und dieses sei höher einzuschätzen, als das Eigentumsrecht. Die Fotos gehören ja nach wie vor dem Fotografen.

Einschränkungen
Anders sieht die Sache bei Fotos aus, auf denen die Person bekleidet ist, oder die Aufnahmen Alltags- oder Urlaubssituationen (Bikini am Strand) zeigen. In diesem Fall darf der Ex-Partner die Fotos auch weiterhin verwenden. Hier kam das Gericht zum Schluss, dass durch solche Aufnahmen das Ansehen der betroffenen Person gegenüber Dritten nicht beeinträchtigt werde.

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Revision zugelassen
Das Urteil des Oberlandesgericht Koblenz ist nicht rechtskräftig.Deshalb könnte es noch gekippt werden. Es wurde nämlich eine Revision vor dem Bundesgerichtshof zugelassen.

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