Hammer-Urteil

Privates Surfen im Job kein Kündigungsgrund

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Entlassung wegen privater Internetnutzung laut EGMR nicht rechtens.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat eine Entlassung wegen privater Internet-Nutzung am Arbeitsplatz für nicht rechtens erklärt. Die Überwachung der elektronischen Kommunikation eines Arbeitnehmers bedeute eine Verletzung seiner Privatsphäre, urteilte das Gericht am Dienstag in Straßburg.

Ingenieur klagte gegen Entlassung

Geklagt hatte ein rumänischer Ingenieur, der wegen der privaten Nutzung seiner beruflichen E-Mail-Adresse gefeuert worden war. In Rumänien hatte der 38-Jährige vergeblich gegen seine Entlassung geklagt: Die rumänische Justiz stellte fest, das Unternehmen habe im Rahmen des geltenden Arbeitsrechts gehandelt, und der Ingenieur sei über die Regeln informiert gewesen.

Auswirkung auf 47 Mitgliedsländern des Europarats

Dieser Auffassung hatte sich eine kleine Kammer des Straßburger Gerichts im Jänner 2016 weitgehend angeschlossen und die Klage abgewiesen. Der Rumäne legte dagegen Berufung ein. Die Klage wurde daraufhin von den 17 Richtern der Großen Kammer des EGMR überprüft. Deren Entscheidung ist rechtskräftig und könnte die Rechtsprechung in den 47 Mitgliedsländern des Europarats maßgeblich beeinflussen.

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