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Liquidität des Mieters

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Wie Vermieter die Liquidität ihres Mieters einschätzen können

CheckRental bietet erstmals privaten wie professionellen Vermietern die Möglichkeit einer schnellen und aussagekräftigen Bonitätsprüfung von zukünftigen Mietern

Ist mit einer pünktlichen Zahlung der Miete zu rechnen? So lautet die wichtigste Frage, die sich Vermieter stellen, wenn sie Mietinteressenten gegenüberstehen. Schließlich sollen sich Mietobjekte als Investition lohnen, was dann gewährleistet ist, wenn der Mieter zahlungskräftig ist. Mit einer Bonitätsprüfung bzw. mit der Vorlage einer Selbstauskunft von CheckRental vor dem Unterschreiben des Mietvertrages lässt sich dies effektiv herausfinden.

Anhand der Nachweise können Sie die Höhe des monatlichen Nettoeinkommens überprüfen und sicherstellen, dass der zukünftige Mieter regelmäßig genug Geld übrig hat, um die erforderliche Miete zu zahlen.

Weitere Tipps zur Einschätzung der Mieter-Liquidität

Als Faustregel gilt: Der Mietzins sollte nicht mehr als 30 bis 40 Prozent vom monatlichen Nettoeinkommen des potenziellen neuen Mieters ausmachen.

Die rechtliche Lage einer Bonitätsprüfung beim Mieter

Rechtlich sind Wohnungsinteressenten nicht zur Vorlage von Dokumenten wie Einkommensnachweise oder anderweitigen Selbstauskünften verpflichtet, jedoch sind die meisten Interessenten bereit, diese Auskünfte zu liefern.

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte deshalb auf die Bonitätsprüfung des potentiellen Mieters auf keinen Fall verzichten. Da der Vermieter direkt von etwaigen Zahlungsausfällen betroffen ist, hat er ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse an der Zahlungsfähigkeit eines zukünftigen Mieters. Denn neben dem monatelangem Ausfall des Mietzinses kommen auf den Vermieter Gerichtskosten im Zuge einer Zwangsräumung und oftmals Reparaturkosten der betroffenen Wohnung zu.

Welche Informationen liefert CheckRental dem Vermieter ?

Anders als bei den bisherigen Bonitätsauskünften bietet CheckRental eine Selbstauskunft des Mietinteressenten durch einen Blick auf sein Bankkonto. Nach erfolgter Zustimmung d.h. wenn der Bedarf entsteht, kann innerhalb weniger Minuten auch mobil am Handy auch während eines Besichtigungstermins !, eine aussagekräftige Abfrage erfolgen. Denn nachträglich, nach Vertragsunterzeichnung kann der Vermieter keine Selbstauskunft vom Mieter mehr einfordern bzw. kann eine nachträglich erwiesene schlechte Bonität nicht zum Kündigungsgrund gemacht werden.

Bisherige Informationen über die Zahlungsfähigkeit eines zukünftigen Mieters waren dahingehend begrenzt, dass eine Bonitätsauskunft nur professionellen Vermietern offen stand, meistens gekoppelt mit einer jährlichen Mitgliedschaft eines Verzeichnisdienstes. Private Vermieter hatten außer der Möglichkeit zur Aufforderung um Beibringung der Gehaltszettel, keine Möglichkeit einer Einschätzung potentieller Mietinteressenten.

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