Milde Strafe

Drei Jahre Jugendstrafe für Überfall auf Bohlen

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Der Staatsanwalt ist mit der Entscheidung nicht zufrieden: "Er fühlt sich in seinem Haus nicht mehr wohl"

Knapp elf Monate nach dem Raubüberfall auf den Pop-Produzenten Dieter Bohlen sind die beiden geständigen Täter vom Landgericht Bochum zu Jugendstrafen von jeweils drei Jahren verurteilt worden. Das Gericht sprach den 18-jährigen Tom F. und den 19-jährigen Osman Z. der schweren räuberischen Erpressung schuldig.

Staatsanwalt nicht zufrieden
Die auswärtigen Jugendkammer des Landgerichts Bochum in Recklinghausen blieb damit unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft, die Jugendstrafen von vier Jahren verlangt hatte. Oberstaatsanwalt Christian Kuhnert hatte in seinem Plädoyer betont, Bohlen leide noch heute unter der Tat. "Er fühlt sich in seinem Haus einfach nicht mehr wohl", sagte Oberstaatsanwalt. "Es geht hier nicht um 'Deutschland sucht den Superstar'. Es geht um eine üble Straftat", fügte er hinzu.

Lange geplant
Die Angeklagten hätten den Überfall lange geplant. Dabei sei es ihnen egal gewesen, ob die beim Überfall anwesenden Personen Schaden nähmen, rügte der Oberstaatsanwalt. Zugunsten der Angeklagten wertete Kuhnert ihre Geständnisse sowie die Tatsache, dass die bei der Tat verwendeten Schreckschusspistolen nicht geladen waren. Die Verteidiger setzten sich für eine mildere Jugendstrafe ein.

Geständnis
Die 18 und 19 Jahre alten Angeklagten hatten zum Auftakt des Prozesses gestanden, Bohlen am 11. Dezember 2006 in dessen Villa in Tötensen bei Hamburg mit einem Messer und einer Schreckschusspistole bedroht und Geld erpresst zu haben. Auch Bohlens Gärtner, seine Haushälterin und seine Freundin Carina brachten sie in ihre Gewalt. Bohlen sagte im Zeugenstand, er lebe seit dem Überfall in permanenter Angst. Eine Entschuldigung der Angeklagten lehnte er ab.

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