Über Antrag von Eva Fuchs veröffentlichen wir nachstehendes Urteil:
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Durch die auf der Website www.oe24.at vom 29.2.2012 bis 30.08.2012 veröffentlichte Berichterstattung über Details des Scheidungsverfahrens zwischen Ernst und Eva Fuchs wurde im Hinblick auf die Antragstellerin Eva FUCHS deren höchstpersönlicher Lebensbereich verletzt.
Die Antragsgegnerin Media Digital GmbH wurde zur Zahlung einer Entschädigung, zur Urteilsveröffentlichung und zum Kostenersatz verpflichtet.
Landesgericht für Strafsachen Wien, Abt 111
Wien, 30. August 2012
Mag. Astrid SCHILLINGER, Richterin