So bewahren Sie jetzt einen kühlen Kopf

Hitze in der Arbeit

So bewahren Sie jetzt einen kühlen Kopf

Bei mehr als 35 Grad im Schatten nimmt die Leistungsfähigkeit deutlich ab. Fehlerhäufigkeit und Unfallrisiko steigen. "Hitzeferien sieht das Arbeitsrecht nicht vor", sagt Dr. Peter Hosner, Leiter der Rechtsschutzabteilung der AK Oberösterreich. "Die Arbeitgeber sind aber verpflichtet, geeignete Schutzmaßnahmen für ihre Beschäftigten zu treffen." Die AK gibt dafür wichtige Tipps.

Hitzefrei? Gibt es leider nicht

Erträgliche Temperaturen
Am Arbeitsplatz müssen Temperaturen herrschen, die für die Beschäftigten angemessen sind, das sind meist 19 bis 25 Grad. An Fenstern etwa sollten Jalousien montiert sein, die bei Bedarf zugemacht werden können. Direkte Sonneneinstrahlung muss vermieden werden. Für all dies trägt der Arbeitgeber die Verantwortung. Auch Maschinen oder Lichtspots, die Hitze abstrahlen könnten, sind abzuschirmen. Auf Klimaanlagen haben Beschäftigte allerdings keinen Rechtsanspruch.

Frische Luft muss ausreichend vorhanden sein - beispielsweise indem am Morgen oder in der Nacht gelüftet wird. Untertags sollten die Fenster geschlossen sein. Wichtig ist, dass die Beschäftigten ausreichend Trinkwasser haben. Aus Hygienegründen müssen Trinkgefäße bereitstehen.

Besondere Vorsicht bei Arbeit im Freien
Stark betroffen von der Hitze am Arbeitsplatz sind Menschen, die täglich mehrere Stunden im Freien arbeiten müssen. Die Betriebsleitung hat nach Möglichkeit dafür zu sorgen, dass der Arbeitsplatz beschattet ist - etwa durch Aufspannen einer Plane oder eines Sonnenschirms. Sie muss auch Sonnenschutzbrillen, ein geeignetes Sonnenschutzmittel und Schutzhandschuhe zur Verfügung stellen. Das Tragen einer Kopf- und Nackenbedeckung und das Verzichten auf Arbeiten mit freiem Oberkörper sollten unbedingt beachtet werden, um Folgeschäden wie Hautkrebs vorzubeugen.

Bekleidungs-Regeln
Dass man bei hohen Temperaturen nicht im dunklen Anzug in die Arbeit kommen will, ist klar. Es empfiehlt sich, mit dem Chef eine vernünftige Regelung zu vereinbaren. In der Bank oder bei einer repräsentativen Tätigkeit erscheint eine kurze Hose oder ein Trägertop trotz Hitze nicht angemessen. Ob eine Krawatte notwendig ist, lässt sich aber meist verhandeln. Keine Ausnahmen gibt es beim verpflichtenden Tragen von Schutzkleidung und Helm.

Öfter als sonst Pausen einlegen
Zu den Maßnahmen, die die Belastung durch die Hitze lindern können, gehören häufigere Pausen. Bei Fragen sollten sich Beschäftigte an den Betriebsrat oder die Sicherheitsvertrauenspersonen wenden, die ein Mitbestimmungsrecht beim Arbeits- und Gesundheitsschutz haben. Gibt es im Betrieb keine solche Vertretung, stehen die AK Oberösterreich (Tel. 050/6906-1) oder das Arbeitsinspektorat als Ansprechpartner zur Verfügung.

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