Frankreich

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Strenge Strafen für Anstiftung zur Magersucht

Frankreich will strafrechtlich gegen Personen vorgehen, die zur Magersucht anstiften. Die Nationalversammlung billigte am Dienstag in erster Lesung einen Gesetzentwurf der konservativen Regierungsmehrheit, der dafür bis zu zwei Jahre Gefängnis und eine Geldstrafe von 30.000 Euro vorsieht.

Bis zu 45 000 Euro Strafe
Demnach macht sich strafbar, wer "einen Menschen dazu bringt, eine exzessive Magerkeit" anzustreben, indem die Opfer zu einer gesundheits- oder gar lebensgefährdenden Beschränkung der Nahrungsaufnahme angestiftet werden. Bei dadurch verursachten Todesfällen steigt die Strafe bis auf drei Jahre Haft und 45.000 Euro Strafe.

Auch im Netz wird gestraft
Der Straftatbestand soll auch für Internetseiten gelten, die Magersucht verherrlichen und in den vergangenen Jahren starke Verbreitung gefunden haben. Auch hier droht den Betreibern bis zu zwei Jahren Haft.

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(c)AP

30 000 bis 40 000 sind magersüchtig
Die oppositionellen Sozialisten sowie Kommunisten und Grüne enthielten sich bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf, der aus ihrer Sicht "allein auf Bestrafung setzt" und das eigentliche Problem der Magersucht nicht angeht. In Frankreich sind nach Regierungsschätzungen 30.000 bis 40.000 Menschen magersüchtig. 90 Prozent von ihnen sind Frauen und Mädchen, wobei die höchsten Zahlen im Alter von zwölf bis dreizehn Jahren und zwischen 18 und 19 Jahren verzeichnet werden.

Designer aufgepasst!
Designer, Mode Magazine und Werbefirmen, die es gewohnt sind mit superschlanken Mädchen zu arbeiten, sollten sich vorsehen und die Models mit genug Catering versorgen, um nicht auf die schwarze Liste der Magersuchtanstifter zu kommen.

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