Der nächste Schneefall kommt bestimmt! Grund genug, um den wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Schneeräumung nachzugehen.
Wer, wann, wie oft?
Laut §93 der Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen Hauseigentümer,
die einen öffentlichen Gehsteig oder Gehweg vor dem Haus bzw. dem dazugehörigen
Grundstück besitzen, zwischen 6 und 22 Uhr diesen von Glatteis und Schnee
geräumt haben. Ein 1 Meter breiter Weg muss in jedem Fall freigeschaufelt sein
und mit Streusand oder Streukiesel
bestreut werden, um für weitgehende Rutschsicherheit zu sorgen. Über
Qualität und Häufigkeit gibt es keine gesetzliche Festlegung. So erklären sich
auch die exorbitanten Preisunterschiede und Leistungen der jeweiligen
Schneeräumungs-Anbieter. Vor etwaigen Gefahren durch Dachlawinen muss durch Stangen
gewarnt werden.
Schmerzensgeld
Kommt ein Passant zu Schaden, weil der Hauseigentümer nicht
seiner Pflicht nach gekommen ist, hat er Recht auf Schadenersatz und im
gegebenenfalls auf Schmerzensgeld, das zwischen 72 und 410 Euro für leichte bis
quälende Schmerzen gilt.
Fitnessfaktor Schneeschaufeln
Schneeschippen kann auch eine sehr gesunde Tätigkeit sein,
wenn man es richtig macht. Voraussetzung ist, dass die Wirbelsäule immer
gestreckt bleibt. 200 Kalorien werden dabei verbrannt. Weiters sollte der
Schnee eher geschoben als gehoben werden. Hebe-Dreh-Bewegungen vermeiden, und
immer eine leichte Aluminium-Schaufel verwenden: Und zu aller letzt: nie zuviel
auf einmal auf die Schaufel laden, vor allem wenn der Schnee sehr nass ist!