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Schneeräumung: Tipps rund um Eis und Schnee

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Der nächste Schneefall kommt bestimmt! Grund genug, um den wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Schneeräumung nachzugehen.

 

Schneeräumung: Tipps rund um Eis und Schnee
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Wer, wann, wie oft?
Laut §93 der Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen Hauseigentümer, die einen öffentlichen Gehsteig oder Gehweg vor dem Haus bzw. dem dazugehörigen Grundstück besitzen, zwischen 6 und 22 Uhr diesen von Glatteis und Schnee geräumt haben. Ein 1 Meter breiter Weg muss in jedem Fall freigeschaufelt sein und mit Streusand oder Streukiesel bestreut werden, um für weitgehende Rutschsicherheit zu sorgen. Über Qualität und Häufigkeit gibt es keine gesetzliche Festlegung. So erklären sich auch die exorbitanten Preisunterschiede und Leistungen der jeweiligen Schneeräumungs-Anbieter. Vor etwaigen Gefahren durch Dachlawinen muss durch Stangen gewarnt werden.

 

Schmerzensgeld
Kommt ein Passant zu Schaden, weil der Hauseigentümer nicht seiner Pflicht nach gekommen ist, hat er Recht auf Schadenersatz und im gegebenenfalls auf Schmerzensgeld, das zwischen 72 und 410 Euro für leichte bis quälende Schmerzen gilt.

 

Fitnessfaktor Schneeschaufeln
„Schneeschippen“ kann auch eine sehr gesunde Tätigkeit sein, wenn man es richtig macht. Voraussetzung ist, dass die Wirbelsäule immer gestreckt bleibt. 200 Kalorien werden dabei verbrannt. Weiters sollte der Schnee eher geschoben als gehoben werden. Hebe-Dreh-Bewegungen vermeiden, und immer eine leichte Aluminium-Schaufel verwenden: Und zu aller letzt: nie zuviel auf einmal auf die Schaufel laden, vor allem wenn der Schnee sehr nass ist!

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