25. Februar 2009 10:46
Bauen in lärmfreien Zonen
Die Lärmkarten sind online: Gegenden mit starken akustischen Dauerbelastungen, etwa durch Autobahnen oder Schienen sind ab Dienstag im Internet abrufbar. Auf http://www.umgebungslaerm.at finden sich sogenannte Lärmkarten, die gemäß einer EU-Richtlinie erstellt und öffentlich gemacht werden müssen, berichtete das Umweltministerium in einer Aussendung. Aufbauend auf den Informationen sollen Gegenmaßnahmen getroffen werden.
80 Millionen Menschen Lärm ausgesetzt
Nach Schätzungen der Europäischen Kommission sind rund 20 Prozent der Bevölkerung in der Union - annähernd 80 Millionen Menschen - Lärmpegeln ausgesetzt, die aus medizinischer Sicht untragbar sind. Sie können zu Schlafstörungen führen und sich schädlich auf die Gesundheit auswirken. Weitere 170 Millionen Bürger leben in sogenannten "grauen Zonen", in denen die Lärmbelastung tagsüber zu starken Belästigungen führt.
Sechs Millionen Kfz pro Jahr
Die Karten für Österreich zeigen die Lärmbelastung im Ballungsraum Wien, des Großflughafens Wien-Schwechat, von Gebieten an 2.435 km Hauptverkehrsstraßen und an 604 km Haupteisenbahnstrecken. Bei den Hauptverkehrsstraßen wurden jene Straßen gemessen, auf denen ein Verkehrsaufkommen von mehr als sechs Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr vorliegt, das entspricht etwa 16.500 Kfz pro Tag im Straßenquerschnitt.
Darüber hinaus sind Schienenwege mit mehr als 60.000 Zugfahrten pro Jahr betroffen. In Ballungsräumen wurden alle Straßen- und Eisenbahnstrecken sowie Gelände für industrielle Tätigkeiten mit IPPC-Anlagen gemessen. Dabei handelt es sich um Industrieanlagen, die unter die EU-Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung fallen.
Gegenmaßnahmen sollen über Aktionspläne getroffen werden. Erste Entwürfe der zuständigen Ministerien und Länder sind bereits auf der Website abrufbar und zur Stellungnahme einsehbar. Die entsprechenden Fristen und Adressen sind ebenso auf der Internetseite vermerkt.
Was ist Umgebungslärm?
Zu Umgebungslärm zählen unerwünschte und gesundheitsschädliche Geräusche im
Freien, die vom Straßen-, Schienen- und Flugverkehr sowie von bestimmten
Industrieanlagen in Ballungsräumen ausgehen. Ob eine Straße, eine
Bahnstrecke, ein Flughafen oder ein Ballungsraum in den Geltungsbereich der
Richtlinie fällt, hängt vom jeweiligen Verkehrsaufkommen bzw. von der Anzahl
der Einwohner ab. Selbstverursachter Lärm, Wohnungslärm, Lärm in
Verkehrsmitteln oder Lärm, der auf militärische Tätigkeiten in militärischen
Gebieten zurückzuführen ist, ist kein Umgebungslärm, so das
Umweltministerium.