Um ein Fünftel gestiegen

AMS: Strafen für Arbeitsunwillige explodieren

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56.000 von 133.000 Sanktionen entfielen auf Versäumen eines AMS-Termins, 45.000 Sperren wegen Job- oder Schulungsverweigerung.

Die Zahl der Sperren von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe ist im Jahr 2018 um knapp ein Fünftel gestiegen. Das Arbeitsmarktservice (AMS) hat im vergangenen Jahr 133.420 Mal Sanktionen verhängt, um 21.969 Mal oder 19,7 Prozent mehr als 2017. Mehr Rückmeldungen von Unternehmen und die verstärkte überregionale Vermittlung haben laut AMS die Sperren erhöht.

Knapp 56.000 Sanktionen (+1 Prozent) gab es wegen unentschuldigten Versäumen eines AMS-Termins gemäß Paragraf 49 Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) Sperre und 32.000-mal (+5,8 Prozent) gab es eine Wartefrist beim Arbeitslosengeld wegen selbst verschuldetem Arbeitsende (§ 11). Das AMS verzeichnete 521 Fälle (+119 Prozent) von gänzlicher Arbeitsunwilligkeit (§ 9) und knapp 45.000 Sanktionen (+76 Prozent) wurden verhängt, weil eine zumutbare Arbeit oder eine AMS-Schulung nicht angenommen oder eine AMS-Maßnahme unentschuldigt nicht besucht wurde (§10).
 
"Der Anstieg der §10-er Sperren geht darauf zurück, dass es durch den hohen Arbeitskräftebedarf der Wirtschaft und auch durch unsere verstärkten Bemühungen um überregionale Vermittlung deutlich mehr Stellenvorschläge und auch Rückmeldungen der Unternehmen gab, die Ausgangspunkt der Sanktionen wegen Missbrauchs von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe waren", sagte AMS-Vorstand Johannes Kopf am Donnerstag in einer Aussendung.
 

Anstieg bei Kursverweigerern in Wien

Einen besonders starken Anstieg der Job- und Kursverweigerungen gab es in Wien. Die Zahl der §10-Sperren schnellte von 3.803 im Jahr 2017 auf 14.714 im Jahr hinauf. "In Wien sind die Zahlen wegen der stark ausgebauten überregionalen Vermittlung gestiegen", hieß es vom AMS auf APA-Anfrage. Das Wiener AMS versucht beispielsweise arbeitslose Kellner oder Köche in andere Bundesländer - etwa Tirol oder Salzburg - zu vermitteln. In den westlichen Bundesländern finden Tourismusbetriebe teilweise keine Mitarbeiter mehr.
 
Bei Job- oder Schulungsverweigerung sperrt das AMS das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe für sechs Wochen, im Wiederholungsfall für acht Wochen. Bei kompletter Arbeitsunwilligkeit kann das Arbeitslosengeld gänzlich gestrichen werden. Wenn Arbeitslose den vereinbarten AMS-Termin unentschuldigt fernbleiben, kann das Arbeitsmarktservice das Arbeitslosengeld bis zur nächsten Kontaktaufnahme kurzzeitig streichen.
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