Aus Katastrophe nichts gelernt?

Alarm: Brandschutz in der Hofburg ein Skandal

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Rechnungshof kritisiert verstellte Fluchtwege und defekte Brandschutztüren in der Hofburg. 

Aus Katastrophe nichts gelernt? In der Nacht vom 26. auf den 27. November 1992 brach in der Hofburg ein Feuer aus, das sich zu einem Großbrand entwickelte. Die Redoutensäle wurden bei dem Brand schwer beschädigt. Die Kosten für die Restaurierung beliefen sich auf insgesamt 840 Millionen Schilling (umgerechnet 61 Mio. Euro). In einem heute veröffentlichten Rechnungshof-Bericht wird nun der Brandschutz in der Hofburg kritisiert – 27 Jahre nach der Feuer-Katastrophe. 
 
Alarm: Brandschutz in der Hofburg ein Skandal
© APA

Skandal: 55 Brandschutz-Mängel festgestellt

Der Rechnungshof Österreich legte am Freitag vier Follow-up-Überprüfungen vor. Bei den Begehungen gemäß den „Technischen Richtlinien Vorbeugender Brandschutz“ wurden insgesamt 55 Mängel festgestellt, schreibt der Rechnungshof auf seiner Homepage. Es fehlten unter anderem die Überprüfungen der Feuerlöscher und einer Brandmeldeanlage, Kennzeichnungen und Schlüssel für die Feuerwehr; Brandschutztüren waren defekt oder nicht funktionsfähig, Fluchtwege verstellt und Zugänge nicht möglich. Die Burghauptmannschaft protokollierte zwar die Objektkontrollen (kommissionelle Begehungen), führte diese jedoch weder jährlich durch, noch verwendete sie das dafür vorgegebene Formblatt. Die kommissionellen Begehungen in der Wiener Hofburg lagen bis zu acht Jahre zurück.
 
Angesichts der Vielzahl der festgestellten Mängel war für den Rechnungshof fraglich, ob hier die gebotene Sorgfalt und Sensibilität beim Umgang mit Brandschutzangelegenheiten im Areal der Wiener Hofburg aufgebracht wurde. Der Rechnungshof verwies auf die daraus resultierenden Gefahren für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie für Besucherinnen und Besucher und auf die Haftungsrisiken für die Burghauptmannschaft.
 

Rechnungshof: Mängel beheben, bauliche Maßnahmen umsetzen

Um einen ordnungsgemäßen Zustand sicherzustellen und im Sinne der Gewährleistung der Brandschutzsicherheit in der Wiener Hofburg, sollte die Burghauptmannschaft aktiv auf die Mängelbehebung durch die Nutzer (z.B. Fristsetzung und Abverlangen der schriftlichen Meldung der erfolgten Behebung) hinwirken. Wenn diese nicht tätig werden, wären geeignete Maßnahmen zur Schadloshaltung (z.B. Ersatzvornahmen) zu setzen. Der Rechnungshof empfiehlt, auf eine entsprechend ausreichende Objektkontrolle in der gesamten Wiener Hofburg zu achten. Außerdem sollten rasch die erforderlichen baulichen Maßnahmen gesetzt werden, um das Brandschutzkonzept vollständig umzusetzen.
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