Ermittlungen

Arsen-Witwe: 3. Todesfall wird untersucht

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Im Jahr 2006 starb eine 88-Jährige in der Obhut von Bogumila W.

Im Fall der polnischen Pflegerin Bogumila W ., die seit vergangenem März in Krems unter dem Verdacht in U-Haft sitzt, zwei Pensionisten mit Arsen ermordet zu haben, gibt es neue Entwicklungen. Die Kremser Staatsanwaltschaft lässt jetzt doch einen dritten Todesfall untersuchen, was zu einer weiteren Exhumierung führen könnte.

Es geht um eine 88-jährige Frau, die im Jahr 2006 in Maria Enzersdorf von Bogumila W. als Haushälterin betreut wurde. Wenige Monate später war die alte Dame tot, wobei die Symptome, mit denen sie ins Spital eingeliefert wurde, die zuständige Anklagebehörde durchaus stutzig hätten machen können: Anhaltender, stark blutender Durchfall kann auf die Folgen einer Arsen-Vergiftung hindeuten.

Verdacht
Der Verdacht, dass die Polin, die im Oktober 2010 und im Februar 2011 jeweils als deren "Schein-Lebensgefährtin" mittels Gift vorsätzlich den Tod zweier pflegebedürftiger Pensionisten herbeigeführt haben soll, im Fall der alten Dame erstmals mit Arsen experimentiert haben könnte, kam der Kremser Staatsanwaltschaft offenbar nicht. Noch gestern, Donnerstag, versicherten sowohl Behördenleiterin Susanne Waidecker als auch Behördensprecher Franz Hütter, in diesem Fall gebe es "keine Anhaltspunkte in Richtung Mord" und habe es Erhebungen im Umfeld der verstorbenen Frau gegeben, die keinen gegen Bogumila W. gerichteten Verdacht begründet hätten.

"Man überprüft die Zeugen", verlautete Behördensprecher Hütter. Offenbar wurden die Verwandten der Frau bisher nicht eingehend zum Ableben der 88-Jährigen befragt, da für die Staatsanwaltschaft der Umstand, dass Bogumila W. in vermögensrechtlicher Hinsicht vom Kontakt mit der 88-Jährigen nicht profitiert haben dürfte, ein verbrecherisches Handeln der 51 Jahre alten Polin ausschloss.

"Es hat in diesem Fall im Unterschied zu den Männern, wo es vermögensrechtliche Handlungen gegeben hat (Bogumila W. soll sich Besitztümer der Pensionisten angeeignet haben, Anm.) keine Motivlage gegeben", erklärte Hütter. Und weiter: "Sie können nicht bei jedem, zu dem die Frau Kontakt gehabt hat, davon ausgehen, dass sie einen Mord gemacht hat."

Befragungen
Dessen ungeachtet wurden die Hinterbliebenen der verstorbenen alten Frau von der Polizei befragt. Und plötzlich interessiert sich die Anklagebehörde auch für die Krankengeschichte der 88-Jährigen, der man bisher scheinbar wenig Beachtung geschenkt hat. Ein Gerichtsmediziner hat jetzt den Auftrag bekommen, den Krankenakt zu studieren und zu prüfen, ob der Tod der 88-Jährigen zweifelsfrei ein natürlicher war. Sollte es Indizien geben, die dagegen sprechen, ist von einer Exhumierung auszugehen: Spuren von Arsen ließen sich nach wissenschaftlicher Erfahrung auch noch sechs Jahre nach der Beerdigung in den sterblichen Überresten der Frau nachweisen.

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