Baby schlief in Nebenraum

Axtmord aus Hass: Kärntner tötet Freundin

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Er habe ihre ständigen Sticheleien und Provokationen satt gehabt.

Ein 26-jähriger Kärntner hat am Sonntagvormittag in Lendorf (Bezirk Spittal) seine 29-jährige Lebensgefährtin im gemeinsamen Wohnhaus mit einer Axt erschlagen. Anschließend fuhr er mit dem Pkw seiner Freundin zur Polizeiinspektion Spittal an der Drau und stellte sich mit den Worten "Ich glaube, ich habe meine Freundin umgebracht". Der Mann wurde nach der Einvernahme durch die Polizei in die Justizanstalt Klagenfurt gebracht.

Der 26-Jährige kämpfte laut Medienberichten in seiner Vergangenheit mit Spielschulden, Drogen- und Alkoholproblemen und war als "Heißläufer" bekannt. Motiv der Tat dürfte laut Polizei ein Beziehungsstreit gewesen sein, die Frau habe vom Lebenswandel ihres Freundes genug gehabt. Im Badezimmer des Wohnhauses eskalierte der Streit, der Mann holte eine Axt und schlug mit der stumpfen Seite mehrfach auf den Hinterkopf der 29-Jährigen ein.

Ohne Führerschein zur Polizei
Anschließend fuhr der Beschäftigungslose mit dem Pkw seiner Lebensgefährtin zur Polizei nach Spittal und stellte sich. Eine Nachbarin hatte dies beobachtet und wunderte sich noch, weil sie wusste, dass er keinen Führerschein besaß. Sie versuchte ihre Nachbarin zu erreichen, allerdings ohne Erfolg. Anschließend ging sie zum Haus, wo auch schon die Polizei eintraf.

Die Beamten fanden die tote Frau und nahmen den mutmaßlichen Täter fest. Als Motiv gab er lange aufgestauten Hass wegen ständiger Sticheleien und Provokationen durch seine Lebensgefährtin an. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun wegen Mordes. Die gerichtliche Obduktion ergab als Todesursache mehrfache Schädelbrüche mit Gehirnaustritt.

   Das Paar hatte eine gemeinsame Tochter (1), die laut Christian Martinz vom Landeskriminalamt im Nebenzimmer schlief und von der Bluttat nichts mitbekam. Das Baby befindet sich nun in der Obhut von Verwandten. Die 29-jährige hatte noch eine zehnjährige Tochter aus einer früheren Beziehung, die sich während der Tat bei ihrem leiblichen Vater befand.
 

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