Ministerin gegen Hass-Poster

Bis zu 1 Jahr Haft für Hass-Poster

Teilen

Nach den Fällen Maurer und Köstinger arbeitet die Taskforce an Maßnahmen für Opfer.

Der Kampf der Regierung gegen Hassbotschaften im Netz wird konkreter. Nach den obszönen Nachrichten, die die Ex-Grüne Sigrid Maurer bekam, und den Hass-Postings gegen ÖVP-Umweltministerin Elisabeth Köstinger geht jetzt ÖVP-Staats­sekretärin Karoline Edtstadler in die Offensive. Die von ihr geleitete Taskforce Strafrecht arbeitet bereits an konkreten Maßnahmen gegen Hass-Poster:

Strafrecht

Edtstadler will den Stalking-Paragrafen ausweiten, damit Belästigungen im Internet auch dann strafbar sind, wenn sie nur einmalig passieren (siehe Interview unten). Hier drohen Tätern hohe Geldstrafen (720 Tagessätze) oder bis zu einem Jahr Haft.

Verwaltungsstrafen

Edt­stadler kritisiert, dass, wie im Fall Maurer, der Besitzer eines Computers nicht verantwortlich ist, wenn von diesem Hassbotschaften geschickt werden. „Das kann nicht sein.“ Hier würde das Verwaltungsstrafrecht greifen. Dieses verläuft schneller als ein Strafprozess, den Tätern drohen Geldstrafen.

Geplant ist, dass die Regierung Mitte 2019 einen Mix aus Strafrecht und Verwaltungsstrafen präsentieren wird.  Debora Knob

ÖVP-Staatssekretärin Karoline Edtstadler: "Müssen den Stalking-Paragrafen ausdehnen"

Bis zu 1 Jahr Haft für Hass-Poster
© BMI/Gerd Pachauer

ÖSTERREICH: Welche Schlüsse ziehen Sie aus den aktuellen Fällen zu Hass im Netz?

Karoline Edtstadler: Wir brauchen ein Instrument, damit sich Frauen wehren können. Als erste Maßnahme möchte ich die Notrufnummern bekannter machen. Es gibt zum Beispiel den Opfernotruf Weißer Ring, es gibt außerdem eine Hotline #Gegen Hass im Netz.

ÖSTERREICH: Was passiert auf dem rechtlichen Weg?

Edtstadler: Wir müssen uns anschauen, wie wir den Stalking-Paragrafen ändern und ausweiten können. Der greift bisher nicht, wenn etwa Bilder einmalig im Internet verbreitet werden. Dafür bräuchte ich mehrere Handlungen. So etwas ist aber vielleicht viel schlimmer, als wenn ein Mann einer Frau dreimal Blumen aufs Autodach legt.

ÖSTERREICH: Wollen Sie auch etwas im Verwaltungsstrafrecht ändern?

Edtstadler: Ja, auch da überlegen wir, eine Bestimmung einzuführen. Mit Blick auf den Fall Maurer: Es kann nicht sein, dass der Besitzer eines Computers nicht verantwortlich ist für das, was mit seinem Computer passiert. Andererseits gilt die Unschuldsvermutung. Um das zu ändern, bräuchten wir möglicherweise eine Verfassungsmehrheit. Da wäre es schön, wenn es parteiübergreifend Solidarität unter allen Frauen gäbe.

ÖSTERREICH: Können Sie sich vorstellen, dass in schweren Fällen verurteilten Tätern Haftstrafen drohen?

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.