20 Jahre

Fall Kührer: Haftstrafe herabgesetzt

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Strafe von "Lebenslang" auf 20 Jahre verringert.

Das Oberlandesgericht Wien hat am Freitag die Strafe gegen den im Fall Kührer am 24. September 2013 am Landesgericht Korneuburg zu lebenslanger Haft verurteilten Angeklagten auf 20 Jahre herabgesetzt. Der Senat habe der Berufung somit Folge gegeben, teilte Rechtsanwalt Farid Rifaat mit.

Das OLG Wien sei im Wesentlichen der Argumentation gefolgt, "dass die vom Erstgericht vorgenommene Gewichtung der Strafzumessungsgründe falsch war", so der Verteidiger des verurteilten Wieners (51). "Nach Auffassung des Oberlandesgerichtes ist dem Angeklagten entgegen der Meinung des Erstgerichtes sehr wohl der Milderungsgrund des bisher ordentlichen Wohlverhaltens zuzubilligen." Das seinem Mandanten vom Landesgericht Korneuburg vorgeworfene "sexualisierte Verhalten gegenüber Frauen und die mangelnde Empathie und Respekt an Mitmenschen" sei vom OLG "anders beurteilt" worden, so Rifaat.

Wiederaufnahme angestrebt
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte am 28. Jänner die Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil des Korneuburger Geschworenengerichtes zurückgewiesen. "Unabhängig vom nunmehr formell abgeschlossenen Strafverfahren laufen die Bemühungen um eine Wiederaufnahme auf Hochtouren", so Rechtsanwalt Farid Rifaat am Freitag.

Der Verteidiger hatte vor etwa einem Monat wissen lassen, dass er auf Detektive setze. Diese würden seit einigen Wochen ermitteln und sollten viele offene Fragen klären, sagte er zum ORF Niederösterreich. Rifaat will eine Wiederaufnahme des Verfahrens erreichen. Er kritisiert außerdem die Ermittlungen.

Auf dem Grundstück des Mandanten Rifaats war im Juni 2011 die verbrannte Leiche der fünf Jahre zuvor aus Pulkau im Weinviertel verschwundenen Julia Kührer - damals 16 - gefunden worden. Der Beschuldigte beteuerte, dem Mädchen nichts angetan zu haben. Die Anklage hatte sich auf Indizien und Gutachten gestützt.

Er beschäftige zwei Detektivinstitute, "die die Ermittlungen durchführen, die seinerzeit unterblieben sind", sagte Rifaat Anfang Februar zum ORF NÖ. Das Ergebnis, so hoffe er, werde eine taugliche Grundlage für eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens sein. Der Anwalt ortet "Denkfehler" in dem Verfahren, die es aufzuklären gelte. Detektive einzusetzen bezeichnete Rifaat als "nicht alltäglich", aber es sei "rechtsstaatlich zulässig, jeder darf Ermittlungen vornehmen". Im Fall Kührer gebe es sehr viele aufklärungsbedürftige Fragen, die im Verfahren überhaupt nicht angesprochen und auch nicht geklärt worden seien. "Und das werden wir noch aufklären."

Kritik an den polizeilichen Ermittlungen übte Rifaat diesbezüglich, dass andere Hauptverdächtige im Visier gewesen seien. Erst mit dem Auffinden der sterblichen Überreste Julias in einem Erdkeller auf dem Grundstück des in der Folge Angeklagten habe sich das "verlagert auf meinen Mandanten".
 

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