Prozess in Salzburg

Freund bei Kälte stundenlang auf Balkon gesperrt

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Die 19-Jährige musste wegen Freiheitsentziehung vor Gericht.

Am Landesgericht Salzburg hat sich am Montag eine 19-jährige Frau wegen Freiheitsentziehung verantworten müssen. Sie soll Ende März ihren On-Off-Freund in Puch bei Hallein (Tennengau) bei recht frischen Außentemperaturen dreieinhalb Stunden lang auf den Balkon ausgesperrt haben. Das Verfahren endete heute mit einer Diversion: Die Angeklagte muss 60 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Angeklagte wortkarg

Zuvor hatte sich das Paar wieder einmal gestritten - wie schon so oft. Es hatte damals acht Grad Außentemperatur, der Mann hatte nur eine leichte Jacke und keine Schuhe an. Ein rettender Sprung vom Balkon aus fast drei Metern Höhe erschien ihm wohl zu riskant. Er blieb bei dem Vorfall unverletzt und war am Montag auch nicht zum Prozess erschienen - momentan herrscht gerade Eiszeit zwischen ihm und der Angeklagten.

Diese wollte sich heute zunächst mit keinem Wort zu der Causa äußern und gab sich beim Bekennen ihrer Schuld sehr widerborstig. "Ohne Geständnis kann ich Ihnen die Möglichkeit einer Diversion aber nicht anbieten", half Richterin Stephanie Schmid nach. "Dann schuldig", sagte die 19-Jährige nach einigem Zögern. "Es war halt ein behinderter Streit. Es tut mir leid."

Von Polizei vorgeführt

Die Angeklagte wurde heute übrigens von der Polizei vorgeführt, weil sie zu einem ersten Verhandlungstermin nicht erschienen war. "Ich wollte absagen, aber es hat niemand abgehoben", sagte sie. Das wollte die verärgerte Richterin nicht so recht glauben. "Warum ruft dann ihr Freund am Vortag an und fragt, was wäre denn, wenn wir nicht kommen?"

Der Strafrahmen für Freiheitsentziehung beträgt bis zu drei Jahre Haft. Weil die Angeklagte unbescholten ist, verurteilte sie die Richterin nach kurzer Verhandlung zu 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit, die sie binnen der nächsten sechs Monate ableisten muss. Zeit dazu habe sie ja, meinte die Richterin. Die Angeklagte ist momentan arbeitslos. Weil der Staatsanwalt keine Erklärung abgab, ist die Diversion noch nicht rechtskräftig.

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