Oberösterreich

"Geldwäsche"-Betrüger vor Gericht

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Opfern wurde wundersame Geldvermehrung versprochen.

Zwei mutmaßliche Betrüger, die mit einem "Geldwäsche"-Trick zigtausende Euro erbeutet haben, mussten sich am Donnerstag in einem Prozess im Landesgericht Ried im Innkreis verantworten. Ihnen wird vorgeworfen, sie hätten ihren Opfern eine wundersame Geldvermehrung versprochen. Das Duo fasste zwei Jahre beziehungsweise 15 Monate Haft aus - noch nicht rechtskräftig.

Nach der von den beiden in Kamerun geborenen Angeklagten aufgetischten Lügengeschichte stamme das Geld aus Afrika. Die Geldscheine seien aus Angst vor dem Zoll beziehungsweise Diebstahl weiß eingefärbt und so getarnt nach Europa geschmuggelt worden. Hier könnten sie wieder in ihren ursprünglichen Zustand zurückverwandelt werden, dabei war aber immer der Einsatz von Geld durch die Opfer notwendig. Laut deren Schilderungen wurde einmal ein Geldschein in eine Vase gesteckt und beim Herausnehmen kam ein zweiter zum Vorschein. Ein anderes Mal wendeten die Schwindler eine von ihnen sogenannte Sandwich-Methode an: Zwischen zwei weißen Papieren in Banknotengröße platzierten sie einen Euro-Schein. Das Ganze wurde mit einer geheimnisvollen Chemikalie getränkt und in eine Alu-Folie gewickelt. Beim Auspacken kamen drei Geldscheine zum Vorschein.

Das Duo und noch ein dritter Verdächtiger, der in Belgien in Auslieferungshaft sitzt, machten sich immer an Unternehmer mit Migrationshintergrund heran, die ihr Geschäft verkaufen wollten und es über ein Inserat anboten. Sie gaben sich als Kaufinteressenten aus, kamen dann aber auf die wundersame Geldvermehrung zu sprechen. In einem Fall nahmen sie einem Mann im Innviertel 20.000 Euro ab. Bei einem weiteren Versuch im heurigen Jänner in Ried im Innkreis, bei dem sie 40.000 Euro abzocken wollten, ging das angepeilte Opfer zur Polizei und sie wurden festgenommen.

In der Wohnung des Haupttäters, der schon in Finnland eine Vorstrafe wegen Geldfälschung hat, wurden bei einer Hausdurchsuchung etliche 500-Euro-Blüten gefunden. Er wurde wegen Geldfälschung sowie teils versuchten, teils vollendeten schweren gewerbsmäßigen Betruges und Gebrauchs von gefälschten Ausweisen zu zwei Jahren Haft unbedingt verurteilt. Sein bisher unbescholtener Komplize erhielt für versuchten schweren gewerbsmäßigen Betrug 15 Monate, davon zehn bedingt. Da die Vorhaft seit Jänner angerechnet wird, dürfte er ab Anfang Juni wieder auf freiem Fuß sein. Die beiden erklärten Rechtsmittelverzicht. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.

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