Paukenschlag

Grasser-Prozess droht zu platzen

Teilen

Ablehnungsantrag gegen Richterin eingebracht.

Am kommenden Dienstag soll im Wiener Landesgericht für Strafsachen der Buwog-Prozess gegen Karl-Heinz Grasser und 14 weitere Angeklagte starten. Grassers Anwälte Manfred Ainedter und Norbert Wess wollen das verhindern. Sie haben am Mittwoch einen neuerlichen Ablehnungsantrag gegen Richterin Marion Hohenecker eingebracht, weil bei dieser ihrer Ansicht nach von Befangenheit auszugehen ist.

Ehemann von Richterin postete über Grasser

So heißt es im Antrag, der ÖSTERREICH vorliegt: „Nach Präsentation des Rechtsgutachtens von Prof Dr Höcker und Dr Wilkat zur Frage der Vorverurteilung von Mag Karl-Heinz Grasser … wurde den Rechtsvertretern von Mag Karl-Heinz Grasser nun zugetragen, dass der Ehegatte von Mag Marion Hohenecker, Dr Manfred Hohenecker, auf seinem Twitter-Account regelmäßig bzw. wiederholt Nachrichten betreffend Mag Karl-Heinz Grasser veröffentlicht hat."

Grasser-Anwalt sieht Befangenheit der Richterin

Für Grassers Verteidiger ergibt sich der Anschein der Befangenheit aus Äußerungen von Hoheneckers Ehemann - einem am Landesgericht Korneuburg tätigen Strafrichter - zum Buwog-Verfahren und zur Person Grassers, die dieser über Twitter verbreitet hatte. Im Antrag heißt es dazu: „Für Dr Manfred Hohenecker steht also, wie es scheint, die Schuld von Mag Karl-Heinz Grasser hinsichtlich der ihm vorgeworfenen Taten fest... Es wird daher der Antrag Mag Marion Hohenecker wegen der (zumindest) objektiven Anscheins der Befangenheit gemäß § 43 Abs 1 Z 3 StPO vom Verfahren zu 15 Hv 1/17z auszuschließen"

Die betroffenen Tweets stammen dabei aus dem Jahr 2015.

Grasser-Prozess droht zu platzen
© Privat

Grasser-Prozess droht zu platzen
© Privat

Grasser-Prozess droht zu platzen
© Privat

Grasser-Prozess droht zu platzen
© Privat

 

Insgesamt hat der Ablehnungsantrag 28 Seiten.  So soll Hoheneckers Ehemann im Jänner 2015 getwittert haben: "Sollte #bandion (gemeint: Ex-Justizministerin Claudia Bandion-Ortner, Anm.) der Prozess gg. #grasser zufallen, wenn es denn je einen geben wird, so spricht es sich leichter von Minister zu Minister." Zwei Tage später folgte folgendes Statement: "Grasser-Prozess wartet noch auf Bandion-Ortner, weil Minister einander besser verstehen." Das seit Oktober 2009 über Youtube abrufbare Musikvideo "Karl-Heinz" der Wiener Liedermacher Christoph und Lollo, das den Ex-Finanzminister aufs Korn nimmt, kommentierte Hoheneckers Ehemann im Februar 2015 mit der Bemerkung "immer noch aktuell!" Zu einer Zeitungsmeldung, Grasser müsse die Nutzung eines Porsche nachversteuern, stellte er im Herbst desselben Jahres "Na dann, jetzt haben sie ihn aber echt dran gekriegt..." fest, wobei diese Anmerkung mit einem Emoticon versehen war.

"Tiefe Abneigung" gegenüber Grasser

Für Grassers Anwälte ergibt sich aus diesen "bedenklichen Nachrichten" - in ihrem Ablehnungsantrag sind rund Dutzend Tweets angeführt - "eine tiefe Abneigung" des Richters gegenüber Karl-Heinz Grasser. Hoheneckers Ehemann habe sich "in massiver Weise an der (medialen) Vorverurteilung" Grassers beteiligt. Zugleich stehe fest, dass dieser sich für prominente Fälle seiner Ehefrau besonders interessiere und eine "deutliche Meinung" bilde, die er "unverblümt" äußere. Dies lesen Ainedter und Wess aus Tweets ab, die der Ehemann nach dem von Marion Hohenecker geleiteten Prozess gegen den Ex-FPÖ-Politiker Peter Westenthaler verbreitet hatte.

Aus all dem schließen die Rechtsvertreter des Ex-Finanzministers, dass die Buwog-Richterin von ihrem Ehemann beeinflusst und die anstehende Hauptverhandlung parteiisch geführt werden könnte. Durch dessen gegen Grasser gerichtete Wortmeldungen "besteht konkret die Gefahr der Hemmung einer unparteiischen Entscheidungsfindung durch unsachliche Motive", betonen Ainedter und Wess. Sie halten eine unvoreingenommene Verhandlungsführung durch Marion Hohenecker für ausgeschlossen.

Der Präsident des Wiener Landesgerichts für Strafsachen, Friedrich Forsthuber, hatte Marion Hohenecker in einem anderen Zusammenhang Ende Juli 2017 als zuständige Buwog-Richterin für nicht befangen erklärt. Die Frage einer möglichen Befangenheit hatte sich damals aufgetan, nachdem der Anwalt des Buwog-Angeklagten Ernst Plech, Michael Rohregger, einen Antrag auf Gesetzesprüfung beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht hatte.

Rasche Entscheidung

Gerichtssprecherin Christina Salzborn bestätigte der APA Mittwochmittag den Ablehnungsantrag. "Dieser wird jetzt inhaltlich geprüft. Es ist davon auszugehen, dass der Präsident noch diese Woche darüber entscheiden wird", sagte Salzborn. Der Prozess sollte am 12. Dezember starten.




 

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.