Missbrauch

Haft für Internet-Sextäter

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Kärntner lockte einen 13-jährigen Teenie im Internet in die Sexfalle.

Das Ganze nennt sich harmlos „Grooming“, doch dahinter steckt eine perfide Sexfalle im Internet: Immer häufiger geben sich Erwachsene im Netz als Teenager aus, um möglichst einfach Kontakt zu jungen Mädchen zu bekommen.

Ein besonders schlimmer Fall wurde am Freitag vor dem Landesgericht in Klagenfurt verhandelt. Wegen schweren sexuellen Missbrauchs einer 13-Jährigen verurteilten die Richter einen 24-jährigen Angeklagten zu einer zweijährigen Haftstrafe. Acht Monate davon muss er unbedingt absitzen.

Der Kärtner hatte sich im Internet und via Facebook als Jugendlicher ausgegeben. „Er machte sich zehn Jahre jünger, um mit weiblichen Teenies flirten zu können“, sagt ein Polizist. So lernte er im Netz auch eine 13-jährige Schülerin aus dem Burgenland kennen, die er mehrfach am Tag anflirtete. Das Mädchen war Feuer und Flamme für den Verehrer aus dem Internet.

Sie vertraute ihm schließlich so sehr, dass sie einem persönlichen Treffen zustimmte. Das ungleiche Paar landete in einem Hotel, es kam zum Sex mit der Minderjährigen.

Keine Fußfessel
für den Sextäter
„Es ist halt einfach passiert“, sagte der Angeklagte. Sein Verteidiger verwies fast schon zynisch auf die „Mitinitiative des Opfers“. Außerdem sei sein Mandant betrunken gewesen, es habe Vollmond geherrscht und es geschah am Jahrestag der Scheidung des 24-Jährigen.

Staatsanwältin Daniela Zupanc sprach von einer lange geplanten Tat, Richter Gerhard Pöllinger schickte den Kärtner ins Gefängnis. Gleichzeitig ordnete er eine Therapie an und schloss eines aus: Der Sextäter wird keine Fußfessel bekommen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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