Sieben Monate

Herberstein-Prozess: Haft für Gräfin

Teilen

Der Instanzenweg hatte sich nach der ersten Verhandlung lange hingezogen.

Vom feudalen Schloss direkt hinter Schloss und Riegel. So sieht die wenig rosige Zukunft für Gräfin Andrea Herberstein aus, denn der einstige Liebling der steirischen Society und auch der Politik muss nach dem gestrigen Urteil des Oberlandesgerichtes Graz (OLG) sieben Monate tatsächlich ins Gefängnis. Eine Entscheidung, die überrascht, hatten doch viele Beobachter gedacht, die betuchte Gräfin würde den Fängen der Justiz irgendwie entwischen.

Steiermark
Der Fall Herberstein hatte vor rund zweieinhalb Jahren für viel Aufsehen gesorgt – und das nicht nur in der Steiermark. Denn die Dame der Gesellschaft, die nicht nur in ihrem herrschaftlichen Tierpark Hof hält, sondern auch durch ihre Heirat mit dem Opernstar Thomas Hamp­son einen fixen Platz in der Kultur-Society hat, war zusammen mit ihrem früheren Verwalter wegen schweren Betruges und Abgabenhinterziehung verurteilt worden. Es ging um viele Hunderttausend Euro an öffentlichen Förderungen für das Schloss.

Was danach folgte, war ein teils mit Tränen untermauertes („Es ist für meine Kinder, nicht für mich“) Bittgesuch der sonst so distinguierten Gräfin, ihr Strafausmaß von damals 15 Monaten und fünf unbedingt zu mildern. Die Folge: Das Urteil wurde sogar noch erhöht, nämlich auf zwei Jahre Haft, davon acht Monate unbedingt.
Das gestrige Urteil des OLG Graz sollte nun aber die Letztentscheidung für die Gräfin sein: Ihre Haft wurde tatsächlich noch gemildert und von acht auf sieben Monate heruntergesetzt. Doch nun hat sie nur noch eine Möglichkeit, der ungemütlichen Zelle des Gefängnis zu entfliehen: mit dem Antrag auf eine Fußfessel.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.