Zu lasch

Hundegesetz ist für die Katz'

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5.900 durch Hundeattacken verletzt: Aber keiner kann bestraft werden.

5.900 Menschen werden jährlich von Hunden angefallen. Doch: Sinnvolle Gesetze, um Attacken zu verhindern, gibt es nicht.

Für Amelie gibt es Hoffnung. Die Vierjährige, die am Freitag bei einem Rottweiler-Angriff schwer am Kopf verletzt wurde, ist außer Lebensgefahr (Kasten), der Hund wurde eingeschläfert.

Doch was dem Mädchen geschehen ist, kann jederzeit wieder passieren. Die Gesetze sind vollkommen unzureichend und die Diskussion um einen Hundeführschein für gefährliche Kampfhunde ist voll entbrannt. „Österreich ist bei der Gesetzeslage ein totaler Fleckerlteppich. Was in der einen Gemeinde gilt, kann in der nächsten schon wieder ganz anders sein“, weiß Hans Mosser. Bundeseinheitliche Lösung gibt es nach wie vor keine.

Jährlich werden 5.900 Menschen in Österreich von Hunden so stark verletzt, dass sie im Spital behandelt werden müssen, in 20 Prozent der Fälle betrifft es Kinder unter 15 Jahren.

2.500 Kampfhunde in Wien
Wie viele als gefährlich eingestufte Hunde in Österreich überhaupt auf die Menschheit losgelassen werden, ist amtlich nicht erfasst. Man ist ausschließlich auf Schätzungen angewiesen. Die Registrierung ist Gemeindeangelegenheit. In Wien sind 2.500 „Kampfhunde“ gemeldet – österreichweit wird die Zahl deshalb auf über 10.000 geschätzt.

Keine Anzeigen
Ebenso wenig erfasst ist die Zahl der Anzeigen wegen Hundeattacken. „Das Delikt wird als fahrlässige Körperverletzung eingestuft, aber nicht näher ausgewiesen“, heißt es beispielsweise von der Oberstaatsanwaltschaft Wien. Bedeutet: Ob Rauferei oder Hundeattacke – es wird kein Unterschied gemacht.

Völlig unverständlich auch die jeweiligen Landesgesetze zum Hundeführschein. Ein solcher wurde so beispielsweise für als gefährlich geltende Rassen am 1. Juli 2010 in Wien eingeführt – die Übergangsfrist dauert aber noch bis zum 1. Juli 2011. „Anzeigen oder Strafen hat es deshalb bei uns noch keine gegeben“, heißt es aus der MA 60.

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