Wien

Missbrauch: 15 Monate Haft für Sex-Lehrer

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41-Jähriger außerdem in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Ein Mathematik-Nachhilfelehrer, der seine Funktion ausgenützt hatte, um sich an zwei Mädchen zu vergehen, ist am Mittwoch im Wiener Straflandesgericht wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, Vergewaltigung und Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses zu 15 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Zudem wurde er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Damit ist garantiert, dass der 41-Jährige auch nach Verbüßung seiner Strafe zeitlich unbegrenzt angehalten werden kann, bis er von Sachverständigen als nicht mehr gefährlich eingestuft wird. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Täter "prinzipiell gefährlich"
Der psychiatrische Sachverständige Karl Dantendorfer hatte den 41-Jährigen in seinem Gutachten als "nicht ausschließlich pädophil" bezeichnet. Sein sexuelles Interesse richte sich nicht nur auf erwachsene Frauen, sondern auch auf unmündige Mädchen. Die Gefahr, dass es ohne therapeutische Maßnahmen neuerlich zu Übergriffen auf Minderjährige kommen könnte, bewertete Dantendorfer als "hoch".

Der Mann sei "prinzipiell gefährlich", betonte der Experte. Ein mit begleitenden psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlungen verbundener Maßnahmevollzug sei daher "absolut nötig", zumal der Nachhilfelehrer vor den nunmehr inkriminierten Vorgängen bereits zwei Mal wegen pädophiler Übergriffe angezeigt worden sei. Beide Anzeigen waren von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden.

Der 41-Jährige hatte sich im Frühjahr 2013 wiederholt an einer zwölfjährigen Schülerin vergriffen, wobei es einmal zu einer derart gravierenden Handlung kam, dass Staatsanwältin Dagmar Pulker diese formal einer Vergewaltigung gleichsetzte. Weitere fünf, ähnlich gelagerte Tathandlungen mit demselben Opfer stellte der Angeklagte ebenso in Abrede wie den Einsatz von Gewalt. "Ich gebe zu, es gab einen schwerwiegenden Vorfall. Aber ich habe nie Gewalt angetan", sagte er heute nach dem Abschluss des Beweisverfahrens. In seinem Schlusswort entschuldigte er sich bei seinen beiden Opfern, "weil die mir vertraut haben".

Nachdem der Mann in U-Haft gewandert war, hatte sich eine zweite ehemalige Nachhilfeschülerin an die Strafverfolgungsbehörden gewandt und von Übergriffen in den Jahren 2007 und 2008 berichtet. Das Gericht ging davon aus, dass auch diese wie von der Zeugin geschildert stattgefunden hatten, dieses Mädchen zu den Tatzeitpunkten aber bereits das 14. Lebensjahr vollendet hatte. Schuldig gesprochen wurde der Mann auch in einem Faktum, das die Staatsanwältin erst am Ende der Verhandlung in ihre Anklage miteinbezog: Er hatte eines der Mädchen in einem Chat aufgefordert, die erst zwei Jahre alte Schwester zu "stimulieren".

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