Neuer Verdächtiger

"Mörder" 4 Jahre ­unschuldig in Haft?

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Mordfall wird nach Jahren neu aufgerollt - Verdächtiger bekannt. 

Der Fall war eigentlich schon abgeschlossen: Am 18. August 2008 wurde am Wiener Westbahnhof ein Obdachloser erstochen. 20 Jahre fasste Emil H. (28) dafür aus. Doch dann übernahm Star-Verteidigerin Karin Prutsch und sorgte am Donnerstag bei einer Pressekonferenz in Graz für Aufsehen: „Ich kann meinen Mandanten als Täter ausschließen. Sein Messer war nicht die Tatwaffe.“

Gutachten und Zeuge sollen Unschuld beweisen
Ein neues Gutachten besagt nämlich, dass die Messer, die bei H. sichergestellt worden waren, nicht die Tatwaffe sind – wie Prutsch beweisen möchte. Mit einem gebrochenen Schlüsselbein könne H. zudem nicht derart kräftig zugestoßen haben. „Wir haben außerdem einen Zeugen, der Hinweise auf den mutmaßlichen Täter geliefert hat“, berichtet die Juristin: „Die Wiederaufnahme des Verfahrens ist beantragt.“ In zwei Monaten soll es eine Entscheidung dazu geben. Dann will sie einen Enthaftungsantrag stellen.

Eine Spezialität der Strafverteidigerin. Sie hat bereits Franz Ambrosi (42) aus dem Gefängnis geboxt. Der war wegen Mordversuchs an seiner Ehefrau zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Niemand hatte Zweifel an der Schuld des 42-Jährigen, nur Prutsch. Und sie erzwang nach 711 Tagen Haft eine neue Verhandlung mit neuem Urteil: Freispruch.

ÖSTERREICH: Warum sind Sie sicher, dass Ihr Mandant kein Mörder ist?
Karin Prutsch:
Laut den Gutachten scheiden die bei ihm gefundenen Messer als Tatwaffen aus. Ein unfallchirurgisches Gutachten bestätigt weiters, dass er körperlich gar nicht in der Lage war, die Tat auszuführen. Letztlich gibt es einen Zeugen, der nunmehr einen Mordverdächtigen nennt.

ÖSTERREICH: Warum lag das alles nicht schon im ersten Prozess vor?
Prutsch:
Das weiß ich nicht. Man wollte den Zeugen nicht unter Ausschluss der Öffentlichkeit befragen. Auch wurden keine DNA-Spuren gesichert. Videoaufzeichnungen vom Tatort wurden nicht ausgewertet.

ÖSTERREICH: Was sind Ihre nächsten Schritte?
Prutsch:
Wenn das Verfahren wieder aufgenommen werden sollte, beantragen wir die sofortige Entlassung aus der Strafhaft.

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