ÖSTERREICH-Interview

Mona S. muss wieder ins Gefängnis

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Weil sie Propaganda übersetzte, wurde sie verurteilt – dann aber enthaftet. Nun muss Mona S. zurück ins Gefängnis. Was sie selbst dazu sagt.

Eine Faustregel unter Juristen lautet: Erstmalige Straftäter können damit rechnen, vorzeitig aus der Haft entlassen zu werden. Ein (bedingter) Strafnachlass von einem Drittel gilt als fix. Junge Delinquenten verbüßen oft gar nur die „Halbstrafe“, damit sie noch eine Zukunft haben.

Außer, die Justiz schaltet auf stur – wie im Fall der Wienerin Mona S. Sie wurde als „Terroristin“ zu 22 Monaten Haft verurteilt, weil sie für ihren (verurteilten) Mann Propaganda-Texte übersetzte. Nach 13 Monaten wurde sie entlassen, jetzt entschied das Oberlandesgericht: Nach über einem Jahr in Freiheit muss die 23-Jährige die restliche Strafe absitzen. Aus „generalpräventiven Gründen“.

Im ÖSTERREICH-Gespräch nimmt Mona S. erstmals Stellung.

ÖSTERREICH: Sie müssen zurück in die Zelle; sogar Ihre Bitte um Strafaufschub wurde abgelehnt...
Mona S.: ...ja, und die Entscheidung trifft mich wie ein Schlag, weil ich lernen und studieren wollte. Ich glaube, die Justiz will an mir ein Exempel statuieren. Die Richterin hat den Aufschub abgelehnt, weil ich „eine Gefahr für die Öffentlichkeit“ sei. Das ist lächerlich. Ich bin seit einem Jahr aus dem Gefängnis. Ist je etwas passiert?

Ihr Antrag war „zu wenig konkretisiert“?
Falsch; ich wollte Aufschub, weil meine Mutter eine Operation hatte. Ich habe dem Gericht alle Befunde geschickt.

Fühlen Sie sich ungerecht behandelt?
Ich bin vom Rechtstaat enttäuscht. Ich bin unschuldig und saß schon lange in Haft, ohne dass es konkrete Beweise gegen mich gab.

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