Prozess in Dänemark

Mutter durfte Oliver (5) kurz sehen

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In Helsingör wird über eine Rückkehr Olivers nach Österreich verhandelt.

Im "Sorgerechtsfall Oliver" ist es am Mittwoch zu einem ersten Treffen des Buben mit seiner österreichischen Mutter in Dänemark gekommen, seitdem der Kleine von seinem dänischen Vater Anfang April in dessen Heimatland gebracht worden war. Diesen Angaben zufolge ist es zu einer Konfliktsituation zwischen den Eltern gekommen, da der Vater "entgegen die Vereinbarung" auch zu dem Treffen mitgekommen sei. Im Bezirksgericht Helsingör wird am Nachmittag die Verhandlung abgeschlossen, in der über eine mögliche Rückführung des Fünfjährigen nach Österreich entschieden wird.

Bub hat geweint
Das Treffen habe nur kurz gedauert, der Bub habe geweint, hieß es. Der Kontakt sei nur "unter schwersten Mühen" zustande zu bringen gewesen, wie mitgeteilt wurde. Erst in letzter Sekunde habe der Vater einem Besuch zugestimmt und auf eine Besuchsbegleitung bestanden. Der Vater hat "entgegen der Vereinbarung" Oliver nicht nur eine halbe Stunde zu spät gebracht, sondern sei selbst mitgekommen. "Dadurch brachte er Oliver in eine untragbare Situation, nämlich beide Elternteile in dieser Konfliktsituation erleben zu müssen. Der Vater wollte auch vor Oliver mit der Mutter eine Diskussion anfangen", so der Sprecher. Wo und wann genau das Treffen stattgefunden hat, war vorerst nicht zu erfahren.

Am späten Nachmittag soll der Prozess am Bezirksgericht Helsingör, in der über eine mögliche Rückführung des fünf Jahre alten Buben zu seiner Mutter nach Österreich verhandelt wird, zu Ende gehen. Der dänische Vater hatte seinen Sohn Anfang April mit Unterstützung eines Komplizen vor einem Grazer Kindergarten der österreichischen Mutter entrissen und nach Dänemark gebracht. Eine Entscheidung ist nicht zu erwarten: Ein Urteil des Pflegschaftsgerichts wird in frühestens zwei Wochen schriftlich ergehen.

Antrag zur Rückführung
Die Mutter des Buben hatte gleich nach der Tat des Kindesvaters über das Justizministerium in Wien einen Antrag zur Rückführung des Fünfjährigen - basierend auf dem Haager Kindesentführungsübereinkommen - gestellt. In Österreich hat die Frau nach hiesigem Gesetz das Obsorgerecht, in Dänemark nach dortigem Recht der Vater.

Eine weitere Verhandlung im "Fall Oliver" steht am 25. September in Graz am Straflandesgericht bevor: Da muss sich der Vater wegen schwerer Nötigung und Freiheitsentziehung verantworten. Ob er zur Verhandlung auch erscheinen wird, ist noch nicht klar.

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