Klagenfurt

Mutter von Sohn erstochen

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Der Täter ist nicht zurechnungsfähig gewesen.

Am Landesgericht Klagenfurt wurde ein 27 Jahre alter Kärntner in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einliefern zu lassen. Der gebürtige Kroate hatte im Juli 2012 seine Mutter mit einem Küchenmesser erstochen. Stimmen hätten ihm das befohlen. Die Geschworenen befanden, dass der Mann bei der Tat nicht zurechnungsfähig gewesen sei. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

Fremde Stimmen
Wenn er nicht krank wäre, müsste sich der Betroffene heute wegen Mordes verantworten", sagte die Staatsanwältin. Ein Psychiater attestierte dem 27-Jährigen paranoide Schizophrenie, eine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit antisozialen, paranoiden, schizoiden und zwanghaften Zügen sowie eine Opiatabhängigkeit. "Er hat sich zunächst normal entwickelt. Irgendwann, vor sechs, sieben Jahren gab es einen Knick. Er fühlte sich bedroht, beobachtet und meinte, Außerirdische würden eine Rolle spielen für ihn."
 
Laut Gerichtsmediziner wies die Leiche der 52-Jährigen sieben Stiche am Oberkörper sowie weitere Schnitte und Stiche an Armen und Händen auf. Sie erlitt eine Luftbrust und verblutete. Auch der Sohn war ebenfalls verletzt. Er hatte versucht sich umzubringen, wollte sich etwa mit einer Kettensäge die Pulsadern am Hals aufschneiden, was misslang.

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