Gegen Ex-Betreuer

Nach Buben-Freitod wieder Ermittlungen

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Der Mann hat sich heuer als Leihopa um Achjährigen gekümmert.

Ein 1999 in Zusammenhang mit dem Selbstmord eines Zwölfjährigen verurteilter ehemaliger Betreuer einer Tiroler Jugendorganisation ist erneut im Visier der Staatsanwaltschaft. Der Innsbrucker hatte sich nach seiner Freilassung heuer per Zeitungsinserat als Leihopa beworben und um einen achtjährigen Buben gekümmert, bis die Behörden darauf aufmerksam wurden, bestätigte der zuständige Staatsanwalt Wilfried Siegele. Gegen den Tiroler und die Mutter gebe es Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Das Kind befinde sich mittlerweile in Obhut der Jugendwohlfahrt.

Ermittlungen gegen Mutter und Leihopa
Ein Nachbar hatte auf die Vergangenheit des Mannes aufmerksam gemacht. Der Mutter sei daraufhin von der zuständigen Behörde aufgefordert worden, ihr Kind nicht mehr in der Obhut des Innsbruckers zu belassen, eine Auflage, die offenbar nicht eingehalten wurde.

Gegen Mutter und Leihopa gebe es "seit einigen Tagen" ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft. Details wollte Siegele nicht nennen. Dabei gehe es um strafrechtlich relevante Fakten. Er konnte keinen zeitlichen Rahmen nennen, bis wann es ein Ergebnis geben könnte.

"Gemeinsamer" Selbstmord
Die Bluttat hatte sich am 13. Oktober 1998 in der Innsbrucker Wohnung des Jugendbetreuers ereignet. Er gab im Sommer 1999 vor Gericht an, sich mit dem zwölfjährigen Peter zum gemeinsamen Selbstmord solidarisiert zu haben. Während der Schuss aus einem Revolver losging und den Buben tötete, sei die Kugel in seinem Winchester-Gewehr jedoch stecken geblieben.

Die Anklage hatte auf Mord plädiert, weil sich der Bub der Tragweite der Tat nicht bewusst gewesen sei. Der Verteidiger sprach von Beihilfe zum Selbstmord. Die Geschworenen folgten jedoch schließlich der Meinung des Staatsanwalts, dass die Unterstützung des 51-jährigen beim Selbstmord seines Freundes rechtlich als vorsätzliche Tötung zu werten sei. Das Urteil wurde später höchstgerichtlich bestätigt.

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