Urteil

Patricia-Schläger beschimpfte Kurz: Freispruch

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Der 17-Jährige wurde von der gefährlichen Drohung freigesprochen.

Ein 17-jähriger Bursch, der Außenminister Sebastian Kurz (ÖVP) via Facebook bedroht und auf Jugendliche eingeprügelt hatte, ist dafür nun vom Wiener Landesgericht für Strafsachen zur Verantwortung gezogen worden. Für die Körperverletzungen wurde der gebürtige Tschetschene zu zwei Monaten unbedingter Haft verurteilt. Von der gefährlichen Drohung wurde er freigesprochen.

2 Monate Zusatzstrafe
Die zwei Monate wurden als Zusatzstrafe ausgesprochen - der Bursch hatte Anfang des Jahres bereits eineinhalb Jahre teilbedingt ausgefasst, nachdem er im vergangenen November als Mitglied einer Prügel-Bande in der Bundeshauptstadt einer 15-Jährigen einen doppelten Kieferbruch zugefügt hatte. Ein von der Gewalttat angefertigtes Video landete auf Facebook, wo es drei Millionen Mal angeklickt wurde und eine Diskussion über Medienethik auslöste. Der Österreichische Presserat rügte Facebook, das das Video erst nach Tagen und auf mehrfache Beschwerden hin löschte, und einige heimische Medien, die den Clip bzw. Bilder daraus veröffentlichten und nach Ansicht des Kontrollorgans damit Voyeurismus und Sensationsinteressen befriedigten.

Von den gegen Kurz gerichteten Äußerungen, die die Staatsanwaltschaft als gefährliche Drohung inkriminiert hatte, wurde der Angeklagte freigesprochen. Auf seinem persönlichen Facebook-Profil hatte der 17-Jährige Anfang Februar 2017 gepostet, der Außenminister möge sich bei ihm melden. Er wolle diesen treffen, Kurz würde dann "nie wieder aufstehen". Ein paar Tage danach kündigte der 17-Jährige an, er werde Kurz ins Gesicht schlagen, auch wenn er dafür "40 Jahre sitzen" müsse.

Beweislage reichte nicht aus
Die Anklagebehörde stufte diese Passagen als geeignet ein, den Außenminister in Furcht und Unruhe zu versetzen. Sie unterstellte dem 17-Jährigen in ihrem Antrag auf Bestrafung, er habe Kurz mit dem Tod und mit der Vernichtung der gesellschaftlichen Stellung gedroht. Für das Gericht reichte die Beweislage aber nicht für einen Schuldspruch. Nachdem der Angeklagte die Aussagen nicht auf der Facebook-Page des Außenministers oder der ÖVP getätigt hatte, war gar nicht erweislich, ob Kurz je Kenntnis von ihnen erlangte.

Keine Zweifel bestanden allerdings, dass der Bursch am 8. Oktober 2016 in Korneuburg einen Jugendlichen verprügelt und am 21. Jänner 2017 auf einem Wiener Eislaufplatz einem Gleichaltrigen mehrere Faustschläge ins Gesicht verpasst hatte. Als eine Polizistin dem Verletzten zu Hilfe kam, ging der 17-Jährige auch noch auf die Beamtin los. Zusätzlich zu der zweimonatigen Freiheitsstrafe wies die Richterin den Angeklagten in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ein. Ausschlaggebend dafür war ein Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen Peter Hofmann, der den Burschen im Hinblick auf dessen Aggressionsbereitschaft für derart gefährlich einstufte, dass von ihm jederzeit weitere strafbare Handlungen mit schweren Folgen zu erwarten sind, sollte er nicht im Maßnahmenvollzug behandelt bzw. therapeutisch begleitet werden.

Das - nicht rechtskräftige - Urteil bedeutet, dass der 17-Jährige vorerst ohne zeitliche Begrenzung in einer Sonderstrafanstalt angehalten werden kann. Er wird erst dann wieder auf freien Fuß gesetzt, wenn ein Psychiater zum Schluss kommt, dass von ihm keine Gefahr für seine Mitmenschen mehr ausgeht.
 

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