Freispruch

Polizist wegen Amtsmissbrauchs vor Gericht

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Gericht: Schädigungsvorsatz nicht mit Sicherheit nachweisbar.

Der wegen Amtsmissbrauchs im Zusammenhang mit Melderegister-Abfragen zu Scheinanmeldungen ungarischer Schüler im Burgenland angeklagte Polizist ist am Nachmittag vom Gericht in Eisenstadt frei gesprochen worden. Der Freispruch erfolge im Zweifel, so die Vorsitzende des Schöffensenats, Karin Knöchl. Weder die Wissentlichkeit des Missbrauchs noch ein Schädigungsvorsatz seien mit Sicherheit nachweisbar gewesen, begründete die Richterin die Entscheidung.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt legte Nichtigkeitsbeschwerde ein.

Der Beamte hatte 2011 bei einem Elternabend von möglichen Scheinanmeldungen ungarischer Schüler in einer Volksschule im Südburgenland gehört. In der Folge soll er einen Kollegen beauftragt haben, Abfragen im Zentralen Melderegister (ZMR) durchzuführen, obwohl der Angeklagte in dem Fall nicht tätig werden hätte dürfen.

Laut Anklage sei der Polizist nämlich befangen gewesen: Eines seiner Kinder habe damals in der Gemeinde die Volksschule besucht, ein anderes den Kindergarten. Der Angeklagte hatte sich im Prozess am ersten Verhandlungstag im März nicht schuldig bekannt, deshalb wurden heute mehrere Zeugen geladen, darunter auch der Landespolizeidirektor sowie der Bezirkshauptmann und der Bezirkspolizeikommandant.

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